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Bauausschuss vom 25. August 2020 in Kurzfassung

Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nummer 12/2018 – „Ehemaliges Holzwerk“

Der Stadtrat hat die Empfehlung erhalten, die öffentliche Auslegung des B-Plans zu billigen und das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu starten. Das industriell vorgenutzte Areal im Westen der Stadt Oranienbaum soll mit dem Vorhaben - vorgesehen ist die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau und für Kleingewerbe - aufgewertet werden. Nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird eine weitere Qualifizierung des Plans vorgenommen. 

Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 07/2017 – „Pferdehof/Radfahrerrastplatz“ im Ortsteil Vockerode

Das Abwägungsergebnis zum Projekt am Westrand von Vockerode nahe der Autobahn 9 sollte vom Stadtrat bestätigt werden. Das empfahlen die Ausschuss-Mitglieder. Die eingegangenen Stellungnahmen beschäftigten sich zum Beispiel mit dem Schallschutz und der Anbindung ans Trinkwassernetz und an die Abwasserentsorgung. Die Empfehlung gilt auch für den Satzungsbeschluss zum B-Plan, der im März 2017 entwickelt wurde, um das Gelände eines früheren Holzwerkes nutzen zu können.

Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplans Nummer 01 „Dorfstücke“ Wohnpark Griesen

Eine Formsache für den Stadtrat dürfte die rückwirkende Inkraftsetzung des für Griesen aufgelegten B-Plans sein. Das Dokument muss erneut bekanntgemacht werden. Seinerzeit war die Bekanntmachung bereits veranlasst worden, obwohl die Ausfertigung der Satzung noch nicht vorgenommen worden war. Der Bauausschuss empfahl die rückwirkende Inkraftsetzung einstimmig.

Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 13/2018 – „Wohnbebauung Heidestraße“

Einstimmig empfahl das Fachgremium dem Stadtrat, das Abwägungsergebnis zum Vorhaben, das auf einem Gelände südlich der Heidestraße umgesetzt werden soll, zu bestätigen. Mit der Realisierung des Projekts wird eine ehemalige Lagerfläche umgenutzt. Zu den im Rahmen der Auslegung gemachten Hinweisen gehört, für den zu entnehmenden Bewuchs eine Streuobstwiese in Goltewitz als Ausgleichsfläche zu nutzen. Die Empfehlung des Ausschusses gilt auch für den Satzungsbeschluss zum B-Plan.

Beschluss zur Aufgabenstellung der Planungsleistung zum Erstellen des Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes

Die Bauverwaltung der Stadt kann die Ausschreibung der Planungsleistung für das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) vorbereiten. Dafür sprach sich der Bauausschuss mit klarer Mehrheit aus. Vorgesehen ist, Angebote bei mindestens drei Büros abzufragen. Vom Sieger der Ausschreibung wird erwartet, eine Projektkonzeption vorzustellen. Als Bearbeitungszeitraum sind voraussichtlich zwei Jahre notwendig. Den genauen Zeitplan des Projekts und die personelle Zusammensetzung der Lenkungsgruppe wird der Bauausschuss bestätigen.

 

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