Informationen zum Coronavirus
Stand: 26.02.2021 // 13.00 Uhr
Aktuelles zur Kinderbetreuung
Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs ab 1. März 2021.
Alle Kinder können somit wieder in die Kita kommen. Ein Antrag für die eingeschränkte Regelbetreuung ist nicht erforderlich. Die bekannten Hygieneregeln sind dabei zwingend einzuhalten.
Der eingeschränkte Regelbetrieb startet mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Kita (Kontaktdaten Kindertageseinrichtungen) über die aktuellen Öffnungszeiten.
Bitte beachten Sie, dass für jedes Kind eine Erklärung der Sorgeberechtigten zur Symptomfreiheit in Verbindung mit einer SARS-CoV-2-Erkrankung vorliegen muss. Die Vordrucke erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung oder können Sie sich hier herunterladen.
Hinweise und Tipps für Eltern in der Coronazeit
Tipps für Eltern in Zeiten von Covid-19
Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit
5. Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Ab Montag dem 01. März 2021 tritt die 5. Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2Eindämmungsverordnung in Kraft
- Lesefassung - 5. Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26.02.2021239 kB
- 5. Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26.02.2021505 kB
Akutelle Verordnungen zur Eindämmug des Coronavirus
1. Rechtsverordnung des Lankreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2 ab 02.02.2021 aufgehoben
Die Verordnung ist seit dem 12.01.2021 in Kraft. Durch die Verordnung wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt. Erforderlich wurde diese Maßnahme, da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Wittenberg seit dem 08.01.2021 über 200 liegt. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 31.01.2021.
Durch die erste Änderung vom 31.01.2021 wird die Maßnahme bis zum 14.02.2021 verlängert.
Die Verordnung wird mit sofortiger Wirkung am 02.02.2021 aufgehoben.
- Aufhebung 1. RVO741 kB
- Änderung der 1. Rechtsverordnung300 kB
- 1._rechtsverordnung_des_landkreises_wittenberg_zur_eindaemmung_von_sars-cov-2469 kB
Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Ab dem 14.02.2021 ist die vierte Änderung der Eindämmungsverordnung in Kraft.
- Lesefassung - 4. Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 13.02.2021239 kB
- 4. Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 13.02.2021560 kB
- 3. Änderung zur 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhat vom 22.01.20211,4 MB
- 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 15.12.2020 -zuletzt geändert durch zweite Verordnung vom 08.01.2021232 kB
- 2. Änderung zur 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhat vom 08.01.2021243 kB
- Begründung - 2. Änderung zur 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhat vom 08.01.2021190 kB
- 11. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 08.01.2021150 kB
Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg zum Schutz bzw. Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Ab dem 11.01.2021 ist die neue Allgemeinverfügung des Landkreis Wittenberg zum Coronavirus in Kraft. Die Allgemeinverfügung vom 03.12.2020 sowie deren Änderungen vom 11. und 15.12.2020 werden mit Ablauf des 10.01.2021 aufgehoben und treten außer Kraft.
Durch die Änderung vom 31.01.2021 wird die Maßnahme bis zum 14.02.2021 verlängert.
- Änderung der Allgemeinverfügung118 kB
- infektionsschutzrechtliche_allgemeinverfuegung_landkreis_wittenberg_-_08.01.2021486 kB
Verfügbarkeit des Rathauses
Das Rathaus Oranienbaum sowie die Außenstellen Wörlitz und das Ordnungsamt sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
Die Mitarbeiter stehen für Ihre Anliegen jedoch während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich per E-Mail oder telefonisch mit den zuständigen Fachbereichen in Verbindung (Kontakte). Die Mitarbeiter werden mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Bei Fällen wo kein Ansprechpartner bekannt ist, melden Sie sich unter der Telefonummer 034904-4030.
Um zu eventuellen Terminen Zutritt zum Rathaus zu erhalten bitten wir Sie zu klingeln.
Infotelefon Landkreis Wittenberg
Der Landkreis Wittenberg ist zuständige Behörde bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung des COVID-19-Virus und zur Erteilung etwaiger Ausnahmegenehmigungen. Für Fragen oder Anträge wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte.
Telefon
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03491 479 479 (Mo bis Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr, Fr: 08.30 - 12.00 Uhr)
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medizinische Fragen: corona@landkreis-wittenberg.de
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Fragen zu Veranstaltungen: veranstaltungen@landkreis-wittenberg.de
Hygienebestimmungen
Beim Betreten und Verlassen des Rathauses sowie bei Sanitärnutzungen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Hände müssen beim Betreten des Hauses desinfiziert werden.
Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m ist einzuhalten.