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Der Stadtrat vom 19. Dezember 2023 in Kurzfassung

Annahme von Spenden bestätigt

Die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte haben einmütig die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Gesamtwert von 17.920,14 Euro für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt. Damit erfüllten sie die in der Hauptsatzung verankerte Vorgabe, wonach bei Spenden im Wert zwischen 500,01 und 5.000 Euro ein Votum erforderlich ist. Für die Oranienbaumer Kindertagesstätte „Kinderland“ waren 2022 zum Beispiel 3.000 Euro zur Verfügung gestellt worden, um neue Spielgeräte anzuschaffen. Dem Orangenfest in Oranienbaum wurden 2.000 Euro gespendet. Eine Spende in Höhe von 1.500 Euro sicherte den Erhalt der historischen Feuerwehrspritze im Ortsteil Stadt Wörlitz. Und die Mädchen und Jungen in den Jugendfeuerwehren erhielten 100 Bausätze für Vogelnistkästen im Wert von 684,25 Euro.

Fahrzeug-Bestand im Regiebetrieb

Für die technische Ausstattung des Regiebetriebs der Stadt Oranienbaum-Wörlitz sind im Jahr 2022 36.076,15 Euro ausgezahlt worden, die zunächst nicht im Plan standen. Allerdings konnten diese Kosten gedeckt werden, denn aus dem Verkauf von Fahrzeugen resultierten Einzahlungen in Höhe von 44.500 Euro. Veräußert worden sind ein Unimog und diverse Anbauteile. Ursprünglich war 2022 lediglich geplant worden, einen Anhänger im Wert von 2.300 Euro zu erwerben. Als Ersatzbeschaffung kamen nun noch ein Streuautomat Yeti W20 sowie ein Schneepflug Ramox L30 im Wert von insgesamt 34.955,06 Euro hinzu. Außerdem konnten ein gebrauchter VW-Transporter 7HC für den Regiebetrieb und ein Kofferanhänger für das Ordnungsamt beschafft werden. Der überplanmäßigen Auszahlung erteilten die Mitglieder des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz einhellig ihre Zustimmung.

Unterhaltung von Fahrzeugen

Umfangreiche Wartungs- und Reparaturaufwendungen auf Grund des bestehenden Reparaturstaus sowie der gestiegenen Kosten für Kfz-Versicherungen und Kraftstoffe führten im Haushaltsjahr 2022 zu überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 17.117,79 Euro. Diesen stimmten die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte jetzt einmütig zu. Für das Haushaltsjahr 2022 war anfänglich ein Planansatz in Höhe von 85.000 Euro festgesetzt worden. In dem betreffenden Konto werden sämtliche Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen der Verwaltung und des Regiebetriebes gebucht. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für die Unterhaltung und Instandsetzung, für Betriebs- und Schmierstoffe, für Pflege- und Inspektionskosten sowie Aufwendungen für TÜV-Gebühren, Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungsbeiträge.

Beseitigung von Brand- und Ölverunreinigungen

Zur Beseitigung von Brand- und Ölverunreinigungen, die im Jahr 2022 von Dritten hervorgerufen worden sind, musste die Stadt Oranienbaum-Wörlitz zusätzlich 19.910,52 Euro aufbringen. Der Planansatz hatte einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro vorgesehen. Sofern es der Kommune gelang, den jeweiligen Verursacher zu ermitteln, erfolgte die Weiterberechnung der entstandenen Kosten. Weil das nicht in jedem Fall möglich war, erteilten die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte dem überplanmäßigen Aufwand unisono ihre Zustimmung.

Zusätzliche Dienst- und Schutzkleidung

Zur Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft in den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Oranienbaum-Wörlitz ist im Haushaltsjahr 2022 ein Mehraufwand in Höhe von 23.765,15 Euro betrieben worden. Ursprünglich vorgesehen waren 5.000 Euro. Diesen unabdingbaren Anschaffungen - es ging zum Beispiel um Feuerwehrjacken, Feuerwehrhosen, Feuerwehrstiefel, Feuerwehrhelme sowie Schutzhandschuhe - stimmten die Mitglieder des Stadtrates nunmehr einmütig zu. In dem Sachkonto für den Brandschutz werden Kosten für Dienst- und Schutzkleidung sowie persönliche Ausrüstungsgegenstände für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren gebucht, welche zum Schutz vor den Gefährdungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz zur Verfügung gestellt werden müssen.

Haushalt 2024, Konsolidierung, Abbau Liquiditätskredite

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 sind von den Oranienbaum-Wörlitzer Stadträten einstimmig beschlossen worden. Da es der Stadt Oranienbaum-Wörlitz auch im Haushaltsjahr 2024 nicht gelingt, den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen, war zusätzlich ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Dieses verfolgt das Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Oranienbaum-Wörlitz zu erreichen. Dieser Vorlage sowie dem Beschluss zum Abbau der Liquiditätskredite stimmten ebenfalls alle anwesenden Ratsmitglieder zu.

Hebesatz nur bei der Gewerbesteuer angepasst

Mit einem einmütigen Votum haben die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte die Hebesätze für die Realsteuern, die für das Jahr 2024 Gültigkeit besitzen, neu festgesetzt. Keine Veränderungen sind bei den Grundsteuern A und B vorgenommen worden. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) bleibt der Satz bei 365 v.H., für die Grundstücke (Grundsteuer B) gelten weiterhin 415 v.H. Die Gewerbesteuer steigt von 380 auf 400 v.H. Hintergrund ist, dass die Kommune ihre Haushaltskonsolidierung konsequent weiterzuführen und zu verstärken hat, da es ihr auch im Haushaltsjahr 2024 nicht gelingt, den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen. Aufgrund dessen sowie zur Erfüllung der Voraussetzungen für einen Antrag auf Bedarfszuweisung ist Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes vorgesehen.

Zweckvereinbarung zum Glasfaserausbau

Die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte haben einhellig für den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Umsetzung des geförderten Glasfaserausbaus votiert. Diese wird zwischen dem Landkreis Wittenberg und der Kommune abgeschlossen. Mit der Abstimmung ist der Bürgermeister legitimiert worden, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Der Landkreis Wittenberg möchte gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen im gesamten Kreisgebiet in den kommenden Jahren die Internetversorgung über ein flächendeckendes Glasfasernetz erreichen. Davon sollen die Bürgerinnen und Bürger sowie die ansässigen Unternehmen profitieren. Realität werden soll dieses Ziel durch das privatwirtschaftliche Engagement der Telekommunikationsunternehmen (TKU) und mit Hilfe des fördermittelgebundenen Ausbaus. Basis des staatlich unterstützten Glasfaserausbaus bildet die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023. Ihr gemäß fördert die Bundesregierung den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Stellen, an denen dies zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse notwendig ist. Die Fokussierung gilt den Gebietskörperschaften mit dem größten Nachholbedarf. Projekte im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit werden prioritär bewilligt. Um eine Förderbedürftigkeit feststellen zu können, ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens (MEV) erforderlich. Dieses wurde im August/September 2023 vom Landkreis mit der Intention organisiert, Rückmeldungen insbesondere der in der Region aktiven TKU zum aktuellen Interneterschließungsgrad sowie zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen im Kreisgebiet für die kommenden drei Jahre zu erhalten. Die Auswertung des MEV offenbarte, dass die Errichtung der zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur durch die TKU nur verlangsamt voranschreitet. Wiederholt musste ein Marktversagen festgestellt werden, weil der privatwirtschaftliche Ausbau als unwirtschaftlich eingestuft worden war. Dies macht die Teilnahme am Bundesförderprogramm erforderlich, um die zeitnahe Anbindung der bisher unterversorgten Gebiete - den sogenannten „weißen Flecken“ - an das schnelle Internet zu erreichen. Im Rahmen des aktuellen Förderaufrufes ist für das Land Sachsen-Anhalt ein Budgetrahmen in Höhe von 170 Millionen Euro reserviert worden. Daraufhin reichte der Landkreis Wittenberg beim Bund bis zum 15. Oktober 2023 auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie einen vorläufigen Fördermittelantrag ein. Mithilfe der aus dem MEV gewonnenen Informationen erarbeitete der Landkreis ein erstes gefördertes Glasfaserausbauprojekt in den Städten Annaburg, Bad Schmiedeberg, Jessen (Elster), Oranienbaum-Wörlitz und Zahna-Elster und übersendete den entsprechenden Antrag fristgerecht. Aktuell prüft die Bundesebene den Fördermittelantrag und wird einen vorläufigen Zuwendungsbescheid erstellen. Dann schließt sich die Konkretisierung des Ausbauvorhabens an. Für das weitere Projektgeschehen müssen der Landkreis und die benannten Kommunen jeweils Zweckvereinbarungen abschließen, welche dokumentieren, dass die Aufgabe „Umsetzung des geförderten Glasfaserausbaus“ von der Gemeinde- auf die Kreisebene übergeht. Es liegen Entwürfe der fünf Zweckvereinbarungen vor. Auf der Grundlage der Zweckvereinbarungen tritt der Landkreis als Zuwendungsempfänger auf. Er handelt gegenüber den Bewilligungsbehörden und ist für die Projektdurchführung und den Verwendungsnachweis zuständig. Die unterzeichneten und veröffentlichten Zweckvereinbarungen sind dem Bund vorzulegen. Sie haben nur Bestand, wenn das erste Glasfaserausbauprojekt zu 100 Prozent gefördert wird. Der Bund fördert das Vorhaben zu 70 Prozent. Das Land Sachsen-Anhalt hat die Co-Finanzierung sowie die Übernahme des Eigenmittelbeitrages des Landkreises Wittenberg in Aussicht gestellt.

Förderprogramm zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

Die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte haben einstimmig beschlossen, die geplante Projektmaßnahme „Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz“ durchzuführen. Zuvor hatte die Kommune die Chance genutzt, zum Förderprogramm „Demografie - Wandel gestalten“, Fördermittel für den Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung zu beantragen. Ziel des Vorhabens ist die Initiierung und Unterstützung von interkommunalen und öffentlich-privaten Netzwerken und Organisationsformen zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Am 9. November 2023 erreichte die Stadt eine E-Mail mit der Mitteilung, dass das beantragte Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde, die der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels in Sachsen-Anhalt folgt. Für den Erlass des Zuwendungsbescheides musste ein Durchführungsbeschlusses zum beantragten Vorhaben durch die Ratsrunde gefasst und nachgewiesen werden. Der kommunale Eigenanteil liegt bei 12.355,06 Euro.

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