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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige wirksame Maßnahmen - EnSikuMaV
Update 28.02.2023: Die Geltungsdauer der Verordnung wurde mit Zustimmung des Bundesrat vom 10.02.2023 bis zum 15.04.2023 verlängert.
Seit dem 01. September 2022 ist die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV
der Bundesregierung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 28. Februar 2023. Hier finden Sie die Verordnung und die Begründung zu den veranlasten Maßnahmen.