Kurzfassung des Stadtrates vom 20. Dezember 2022
Haushaltsplan für das Jahr 2023
Der Etat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz für das Jahr 2023 ist von den Mitgliedern des Stadtrates mit nur einer Enthaltung angenommen worden. Das aktuelle Defizit, das im Zahlenwerk ausgewiesen wird, beträgt knapp 3,85 Millionen Euro. Dieses Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben war seit der Bildung der Einheitsgemeinde noch nie so groß. In Schieflage ist der Etat durch mehrere Faktoren geraten. Dazu zählt der Aufwand, den die Stadt gemäß den Vorschriften des Kinderförderungsgesetzes zu leisten hat. Ihren Niederschlag fanden zudem die tariflichen Anpassungen und die Steuermindereinnahmen. Von den Volksvertretern befürwortet wurden zudem die bis ins Jahr 2031 reichenden Maßnahmen zur Etatkonsolidierung und das Programm zum Abbau der Liquiditätskredite.
Änderung der Hebesatzsatzung
Aufgrund des unausgeglichenen Haushalts im Jahr 2023 ist von den Mitgliedern des Stadtrates einmütig befürwortet worden, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B zu erhöhen. Schon in der Genehmigung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Kommune für 2022 hatte die Kommunalaufsicht des Landkreises Wittenberg darauf hingewiesen, dieses Konsolidierungsfeld aktiv anzugehen. Daher wird die Steuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 365 v.H. erhöht. Die Steuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) steigt auf 415 v.H., während die Gewerbesteuer beim Hebesatz von 380 v.H. bleibt. Durch diese Maßnahme der Heranführung an die mittleren Hebesätze des Landes Sachsen-Anhalt werden unter Berücksichtigung der derzeitigen Veranlagungsgrundlagen sowie entsprechender Schätzungen Mehreinnahmen in Höhe von 51.000 Euro erwartet.
Verlängerung der Optionsfrist zum Paragrafen 2b des Umsatzsteuergesetzes
Die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, die bereits am 31. Dezember 2020 enden sollte, kann ab dem 1. Januar 2023 nochmals um weitere zwei Jahre bis einschließlich 31.12.2024 verlängert werden. Die Mitglieder des Stadtrates haben sich einstimmig entschieden, dass das alte Umsatzsteuerrecht noch bis Ende 2024 angewendet wird. Das Bundesfinanzministerium hatte die Verlängerung der Übergangsregelung kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Ziel des Schrittes ist, die Kommunen im Angesicht von Ukrainekrieg, Energiekrise und Grundsteuerreform sowie aufgrund des nicht unerheblichen Arbeitsaufwandes im Rahmen der Aufstellung der rückständigen Jahresabschlüsse zu entlasten.
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament
Mit zwei Enthaltungen und zwei ablehnenden Stimmen hat die Satzung für das geplante Kinder- und Jugendparlament als Gremium in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz bei den Mitgliedern des Stadtrates - abstimmungsberechtigt waren 17 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker - eine deutliche Mehrheit gefunden. Mit dem neuen Gremium wird das Ziel verfolgt, die allgemeinen Interessen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Grundsätzlich soll dies der Demokratieerziehung dienen und bei den Kindern sowie Jugendlichen ein Verständnis für den Sinn demokratischer Strukturen und Beteiligungen entwickeln. Zudem ist hierdurch eine breitere Meinungsbildung zu einzelnen Sachverhalten möglich. Durch Kosten für die Briefwahl, ein eigenes Budget und Aufwandsentschädigungen schlägt sich das Kinder- und Jugendparlament auch im kommunalen Etat nieder.
Erste Änderung der Hauptsatzung
Die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz war durch die Einführung des Kinder- und Jugendparlamentes als neues Gremium notwendig geworden. Zudem wurde die Regelung zu öffentlichen Bekanntmachungen den aktuell bestehenden Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes angepasst und komplett überarbeitet. Die Bekanntmachungen sollen zukünftig über die Internetseite der Stadt erfolgen. Im Amtsblatt sollen die entsprechenden Bekanntmachungen je nach Sachverhalt dann nur noch zusätzlich bzw. optional publiziert werden. Das hat positive Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit und Effizienz, da man sich nicht mehr zwingend nach den Veröffentlichungsterminen des Amtsblattes richten muss. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, könnten alle Belange sofort auf der kommunalen Internet-Präsenz bekanntgemacht werden, sodass die entsprechenden Fristen auch direkt beginnen. In der Vergangenheit wurden Prozesse schon häufiger in die Länge gezogen, weil man zuerst noch die Veröffentlichung des Amtsblattes abwarten musste. Die Mitglieder des Stadtrates stimmten den Veränderungen einmütig zu.
Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans
Die Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans hat von den Volksvertreterinnen und Volksvertretern der Stadt Oranienbaum-Wörlitz die einmütige Zustimmung erhalten. Dem Landkreis Wittenberg war die überarbeitete Endfassung zur fachlichen Stellungnahme am 17. Juli 2022 übermittelt worden. Die Bestätigung ging am 13. Oktober 2022 bei der Kommune ein.
Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes zur Neuausrichtung der Feuerwehr
Mit einer Enthaltung ist der Beschluss zur Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes, welches der Neuausrichtung der Feuerwehr dient, von den Mitgliedern des Stadtrates angenommen worden. In Vorbereitung der Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes, resultierend aus der Fortschreibung der Risikoanalyse, hatte die Stadt zwei Fördermittelanträge zur Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges sowie eines Tanklöschfahrzeuges beim Land Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 gestellt. Eine Förderung für alle zu beschaffenden Fahrzeuge konnte nicht beantragt werden, da gemäß den Förderbedingungen des Landes jedes geförderte Fahrzeug dem Katastrophenschutz des Landkreises Wittenberg zur Verfügung zu stellen ist. Dieses hätte zur Folge gehabt, dass im Katastrophenfall der Grundschutz der Stadt nicht mehr gewährleistet wäre. Im November 2022 erhielt die Stadt die Fördermittelzusage für das mittlere Löschfahrzeug sowie die Absage für die Förderung des Tanklöschfahrzeuges. Ziel ist es, sich mit der Beschaffung der Fahrzeuge an der Landesbeschaffung 2024 zu beteiligen und von Einsparungen in Bezug auf Ausschreibungs- sowie Beschaffungskosten zu profitieren. Da die Landesbeschaffung für das Jahr 2024 - bis auf den Gerätewagen Logistik - alle laut Risikoanalyse zu beschaffenden Fahrzeuge berücksichtigt, wurde seitens der Stadt ein Antrag auf Teilnahme bei der Beschaffung ohne Förderung gestellt. Das nicht durch das Land ausgeschriebene Logistikfahrzeug muss die Kommune im Rahmen der Gesamtfinanzierung in Eigenregie ausschreiben und beschaffen.
Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung
Da die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz betreffend die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, durch Anpflanzungen, Verunreinigungen, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung, offene Feuer im Freien, Betreten und Befahren von Eisflächen sowie durch mangelhafte Hausnummerierung vom 6. Dezember 2012 in ihrer Gültigkeit beschränkt war, musste ein neues Dokument verabschiedet werden. Dies erfolgte durch die Mitglieder des Stadtrates einstimmig. Der Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung, die ab dem 1. Januar 2023 gültig sein soll, wurde durch die Fachaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg nicht beanstandet.