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Der Stadtrat vom 12. Mai 2022 in Kurzfassung


Zusammenlegung von Straßen am Prinzenstein

Die Zusammenlegung der Straßen „Verbindungsweg von der L 133 zum Prinzenstein“ und „Weg am Prinzenstein“ zur Straße „Am Prinzenstein“ ist beschlossene Sache. Die Mitglieder des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz sprachen sich einmütig für diesen Schritt aus. Stützen konnte sich das Gremium auf das ebenfalls einstimmige Votum des Ortschaftsrates Oranienbaum. An der Anliegerstraße befindet sich das Klärwerk, in dessen Verwaltungstrakt auch die Geschäftsführung des Wasserzweckverbands Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode zu finden ist. Die Notwendigkeit, in Bezug auf die Straßen eine Richtigstellung vorzunehmen, ergab sich aus Problemen mit der korrekten und termingerechten Zustellung von Postsendungen.

Abrechnungseinheit wird gebildet

Um eine möglichst gleichberechtigte Aufteilung der Kosten für alle Grundstückseigentümer zu erreichen, sprach sich eine Mehrheit im Oranienbaum-Wörlitzer Stadtrat dafür aus, für den Gartenweg und den Kornblumenweg zwischen Wittenberger Straße und Lindenweg in Oranienbaum eine Abrechnungseinheit zu bilden. Die Zusammenfassung der Grundstücke lässt die aktuell geltende Erschließungsbeitragssatzung zu. Gänzlich unumstritten ist die Vorgehensweise nicht. Von 16 anwesenden Kommunalpolitikern stimmten vier gegen die Beschlussvorlage. Vier weitere Volksvertreter enthielten sich.

Änderung der Geschäftsordnung verschoben

Die vom Hauptausschuss empfohlene Anpassung der Geschäftsordnung hat jetzt mit vier Enthaltungen aus der Fraktion der Freien Wähler mehrheitlich den Stadtrat Oranienbaum-Wörlitz passiert. Die Geschäftsordnung ist für die Versammlungen des Rates und für die Sitzungen der Ausschüsse erlassen worden. Neu aufgenommen wurde zum Beispiel eine Regelung, wie Abstimmungen unter den Bedingungen einer Pandemie zu organisieren sind. Außerdem wurde aufgenommen, bis wann schriftliche Anträge in der Tagesordnung des Ratsgremiums zu fixieren sind. Auch die Durchführung von Abstimmungen im schriftlichen Verfahren ist in der veränderten Geschäftsordnung geregelt. Die Abstimmung war bereits zu einem früheren Zeitpunkt geplant. Sie musste verschoben werden, da es beim Versenden der Unterlagen zu einem Missgeschick gekommen war. In der per Post verschickten Druckfassung waren alle Änderungen gut erkennbar, in der elektronisch versendeten Version fehlte seinerzeit die korrekte Darstellung.

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