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Der Stadtrat vom 13. Juni 2023 in Kurzfassung

Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung der Erhaltungssatzung „Historischer Stadtkern mit Schloss“

Für das Gebiet der westlichen Vorstadt von Oranienbaums haben die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte einen Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung der Erhaltungssatzung „Historischer Stadtkern mit Schloss“ verabschiedet. Für die Vorlage fand sich eine breite Mehrheit. Der Beschluss dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Stadt. Ursprünglich beschlossen wurde die Erhaltungssatzung 1991. Eine erste Erweiterung gab es 2006. Im Rahmen der umfangreichen Voruntersuchungen zur Festsetzung des Geltungsbereiches zeigte sich dann, dass die erneute Erweiterung des Gebietes stadtentwicklungspolitisch sinnvoll und gewollt ist.

Die Förderkulisse des gegenwärtigen Erhaltungssatzungsgebietes ist nämlich nicht losgelöst vom westlichen Ortseingangsbereich der Stadt sowie dessen unmittelbarem Umfeld zu sehen. Dort befinden sich die Bahnbetriebsanlagen der Dessau-Wörlitzer Eisenbahn als Bestandteil des UNESCO-Welterbes „Gartenreich Dessau-Wörlitz“ sowie ein zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstandenes, heute überwiegend ruinöses Gewerbeareal: das alte Holzwerkgelände. An diesen Punkten sind nur mit aktivem Eingreifen der Stadt Veränderungen zu erwarten, die der Beseitigung von städtebaulichen Mängeln und Struktureinbrüchen dienen. Eine Erweiterung des Erhaltungssatzungsgebietes fördert den Schutz vor zunehmend negativen Auswirkungen auf baulich-gestalterischer und funktionaler Ebene.

Dies ist von großer Relevanz, da dieser städtische Bereich auch zukünftig wesentlicher Teil der sogenannten „Pufferzone“ rund um die Welterbestätte ist, welche Schutzfunktionen für die Welterbe-Kernzone ausüben soll. Die verloren gegangene Bedeutung dieses Siedlungsteilbereiches der Stadt soll mit dem Instrument der Städtebauförderung, an die historischen Qualitäten anknüpfend, wieder in Wert gesetzt werden.

Städtebaulicher Vertrag für die 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Ehemaliges Holzwerk“ in Oranienbaum

Die Kommune wird mit dem Vorhabenträger PZ-Marktbau Bad Frankenhausen GmbH einen städtebaulichen Vertrag abschließen. Dafür sprachen sich die Mitglieder des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz einstimmig aus. Mit dem Schritt erfolgen eine Sicherung der Finanzierung sowie die Kostenregelung für das Aufstellungsverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 12/2018: „Ehemaliges Holzwerkgelände“ im Ortsteil Oranienbaum. Die PZ-Marktbau Bad Frankenhausen GmbH will auf dem Areal einen Einkaufsmarkt errichten.

Gesamtkosten- und Finanzierungsübersichten zum Programm „Lebendige Zentren“ für die Städte Wörlitz und Oranienbaum

Für die Städte Oranienbaum und Wörlitz sind von den Mitgliedern des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz mit einer Enthaltung die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersichten (GKFÜ) zum Programm „Lebendige Zentren“ angenommen worden. In Wörlitz wurde die Übersicht für das Erhaltungsgebiet „Historischer Stadtkern“ aufgestellt. Hintergrund ist, dass mit der Neustrukturierung der Städtebau-Programme im Jahr 2020 die bis zu dem Zeitpunkt bestehenden Programme aus dem „Städtebaulichen Denkmalschutz“ der neuen Programm-Säule „Lebendige Zentren“ zugeordnet worden sind.

Um die Fördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren“ weiterhin zu nutzen, hat die Stadt Oranienbaum-Wörlitz einen erneuten Programmantrag für das Jahr 2023 gestellt. Dazu war es erforderlich, eine Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Die Maßnahmen in der GKFÜ wurden zum Zeitpunkt der Erstellung des Programmantrages 2023 überarbeitet und müssen nach Vorgaben des Landesverwaltungsamtes per Beschluss festgelegt sein. Die Fortführung des Programms „Lebendige Zentren“ in Wörlitz ist bis 2030, also für sieben weitere Jahre geplant. In Oranienbaum, wo es um das Erhaltungsgebiet „Historischer Stadtkern mit Schloss“ geht, soll sich das Programm um weitere vier Jahre bis 2027 erstrecken.

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