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Stadtrat vom 10.06.2025 in Kurzfassung

Stadträte nehmen 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer an

Die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte haben die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Kommune einmütig angenommen. Der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke liegt nunmehr bei 689 v. H., der für Wohngrundstücke bei 415 v. H.; damit folgte das Gremium der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses.

Die weitere Entwicklung des Messbetragsvolumens ist unabhängig davon kontinuierlich zu beobachten. Es handelt sich um eine dynamische Entwicklung. Im Rahmen der Haushaltssatzung kann gegebenenfalls eine weitere Anpassung erfolgen.

Hintergrund des Vorgehens ist, dass das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 eine gesetzliche Neuregelung verlangte. Die Grundsteuermessbeträge werden durch die Finanzämter festgesetzt. Diese sind mit dem Hebesatz der Stadt zu multiplizieren. Aus dem Ergebnis folgt die endgültige Grundsteuer, die eine wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben ist.

Generell waren nach der Neubewertung der Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform Belastungsverschiebungen von gemischt und gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den Grundstücken zu beobachten, die Wohnzwecken dienen. Es besteht aber die Möglichkeit, einen differenzierenden Hebesatz festzulegen. Nichtwohngrundstücke werden nach dem Sachwertverfahren bewertet, Wohngrundstücke nach dem Ertragswertverfahren.

Vorstellung des Quartalsberichts zum Haushalt der Kommune

Von der Finanzverwaltung ist den Kommunalpolitikern zur Information der Quartalsbericht für den Etat 2025 vorgelegt worden. Hier einige Kernaussagen aus dem Papier:

Per 31. März 2025 liegen die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben unter den veranschlagten Planansätzen. Die Abweichungen ergeben sich hauptsächlich aufgrund der seitens des Finanzamtes neu berechneten Grundsteuermessbeträge. Des Weiteren konnte die Erfassung der vom Finanzamt bereitgestellten Daten zum Stichtag noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden.

Die Erträge aus der Gewerbesteuer werden laut aktueller Prognosen über dem Planansatz liegen. Da der Stadt Oranienbaum-Wörlitz zum Stichtag noch keine Informationen zur Festsetzung der Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer vorliegen, erfolgten dahingehend noch keine Sollstellungen.

Per 31. März 2025 erhielt die Stadt Oranienbaum-Wörlitz die 1. und 2. Rate der Schlüsselzuweisungen 2025 in Höhe von 796.580 Euro. Die Auszahlung der Schlüsselzuweisung erfolgt in sieben Raten. Gegenwärtig werden keine Abweichungen zum Planansatz erwartet.

Im 1. Quartal 2025 erhielt die Stadt eine Abschlagszahlung zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung in Höhe von 33.736,50 Euro.

Laut Bescheid über die Landes- und Landkreiszuweisungen des Landes Sachsen-Anhalt gemäß Kinderförderungsgesetz werden der Stadt zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung Mittel in Höhe von 1.912.734,24 Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Anlaufstelle „Denkmalkümmerer“ sind Zuweisungen vom Land in Höhe von 85.700 Euro festgesetzt. Wesentliche Abweichungen zum Planansatz werden derzeit nicht erwartet Die Erträge aus Bußgeldern belaufen sich zum 31. März 2025 auf 11.934 Euro.

Nach Abschluss des ersten Quartals belaufen sich die Personalaufwendungen der Stadt Oranienbaum-Wörlitz auf 1.898.486,20 Euro.

Für die Haltung von Fahrzeugen entstanden Aufwendungen in Höhe von 58.768,39 Euro; insbesondere für Kraftstoffe und Jahresversicherungsbeiträge. Aufwendungen für Reparaturen fielen insbesondere für einen Multicar (3.142,81 Euro) und einen UNIMOG (2.880,05 Euro) an.

Per 31. März 2025 belaufen sich die Aufwendungen im Rahmen der Bundestagswahl auf 10.225,85 Euro. Es liegt eine Überschreitung des Planansatzes vor.

Die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 104.870,28 Euro. Hierzu gehören zum Beispiel die Aufwendungen für Softwarepflege und Updates, für Lizenzverlängerungen sowie für die externe Lohnabrechnung. Weiterhin sind Aufwendungen im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Welterbezentrum Dessau-Wörlitz gGmbH in Höhe von 35.000 Euro entstanden. Für die Orientierungsberatung Denkmalbelange liegen sie bei 12.734,90 Euro.

Zum 31. März 2025 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Stadt Oranienbaum-Wörlitz aus Investitionskrediten auf 2.664.685,52 Euro. Es ergibt sich eine Verschuldung in Höhe von 330,24 Euro pro Einwohner. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen insgesamt 15.245.587,56 Euro. Dies entspricht einer Verschuldung in Höhe von 1.889,40 Euro pro Einwohner. (8.069 Einwohner lt. Statistisches Landesamt, Stand 20. September 2024) Zum 31. März 2025 bestehen unverändert offene Liquiditätshilfen beim Land in Höhe von 5.184.000 Euro. Entsprechend des Änderungsbescheides vom 22. Mai 2024 sind diese bis spätestens 1. Juni 2029 vollständig zurückzuzahlen.

Information zum Thema „Ortsbildfibeln“

Die Beratungsstelle für Denkmalbelange, die im vergangenen Jahr die Arbeit aufgenommen hat und dessen fachliche Begleitung der Bürogemeinschaft Büro für Siedlungserneuerung/WohnBund-Beratung Dessau übertragen wurde, will im November 2025 die Endergebnisse einer Ortsbildfibel für den Ortsteil Rehsen präsentieren. Dem gehen zwei Termine im September voraus. Am 3. September ist zunächst ein gemeinsamer öffentlicher Ortsrundgang vorgesehen. Er soll der Beschreibung ortstypischer Gegebenheiten und der Diskussion von Baudetails in der Ortschaft dienen. Eine gemeinsame öffentliche Werkstatt schließt sich am 25. September an. In deren Rahmen werden die wesentlichen Ergebnisse des Rundgangs und die Konzeption der Ortsbildfibel debattiert.

Die Entwicklung der Ortsbildfibel als eine mehrseitige und bebilderte Broschüre erfolgt im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. In der Publikation werden zentrale Hinweise zu den besonderen Gestaltungsmerkmalen der jeweiligen Ortschaft, zu wesentlichen baulichen Details, die bei Arbeiten an den Gebäuden besonders zu beachten sind, sowie zu positiven Praxisbeispielen denkmalverträglicher Sanierungen oder Neubauten verankert sein. Eingebunden werden darüber hinaus die Vertreter der Kommunalpolitik, die Stadtverwaltung und die Denkmalbehörden. Durch dieses Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Ortbildfibel nicht die Perspektive der Menschen vor Ort ignoriert und auf einem möglichst breiten Wissensfundament ruht.

Den Mitgliedern des Stadtrates obliegt es, die Ortsbildfibel als informellen Planungsrahmen zu beschließen.

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