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Auskunft zur Beitragspflicht für die Kindertagesbetreuung (Update 23.02.2021: Befreiung auch im Februar)

(Update 23.02.2021) Durch Erlass vom 23.02.2021 ist die Erstattung der Beitragsausfälle nun auch für den Februar gesetzlich geregelt.

(Update 09.02.2021) Mit Pressemittlung vom 09.02.2021 teilte die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur mit, dass die Erstattungsregelung auch im Februar angewendet wird.

(Nachricht vom 12.01.2021) Am 12. Januar 2021 wurde durch einen Erlass landesweit geregelt, dass für alle Kinder, welche keine Notbetreuung in den Kindereinrichtungen in Anspruch nehmen können oder müssen, die Kindergartenbeiträge erstattet werden.

Diese Erstattung wird nach Abschluss des Monates Januar ermittelt und im Februar entsprechend verrechnet.




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