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Änderung bei der Beantragung von Personaldokumenten

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 sind seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Personalausweis und Reisepass) zu nutzen.

Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde oder beim Fotografen erstellt. In den nächsten Wochen soll laut Bundesdruckerei auch bei uns das dazu erforderliche Fototerminal geliefert werden, sodass dann die Lichtbilder im Meldeamt aufgenommen werden können.

Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, Ihre Passfotos bei einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen. Das Lichtbild wird dort als QR-Code und auch als analoges Bild ausgegeben. Im Meldeamt können wir nur den QR-Code akzeptieren und in das Antragsverfahren einspielen. In begründeten Ausnahmefällen besteht bis Juli 2025 die Möglichkeit, auch analoge Lichtbilder zu verwenden, sofern diese nicht älter als 12 Monate sind.

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