Steuerberatungsgesellschaft anerkennen lassen
Volltext
Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer.
Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.
Ansprechpunkt
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Kosten
Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 49-51 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- §§ 53-55 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- §§ 55a, 55b Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- §§ 40 und 41 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
- § 50 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 50 a Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 40 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 41 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft können Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen.