Seiteninhalt
Schwerbehindertenausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gebühren (Kosten)
kostenlos
Fristen
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.