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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

über die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Vockerode

Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 den Feststellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Vockerode beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 06.06.2019 wurde gebilligt. Der Landkreis Wittenberg hat mit Schreiben vom 02.04.2020 unter dem Aktenzeichen 63-00356-2020-40 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Lage des Änderungsbereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Vockerode ist auf nachstehender Abbildung erkennbar.

Lage des Änderungsbreiches 3_Ä_FNP-Vockerode

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Vockerode mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung kann gem. § 6a Abs.1 BauGB ab sofort im Bauamt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Franzstraße 1, in 06785  Oranienbaum-Wörlitz  während der folgenden Dienststunden:

Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. 

Die aufgeführten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingestellt und können unter der Adresse: https://www.oranienbaum-woerlitz.de → Bürger & Verwaltung → Bauleitplanung sowie auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter der Adresse: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.1 BauGB).

Mit dieser Bekanntmachung (Ausgabedatum dieses Mitteilungsblattes) wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Vockerode wirksam.

 

Stadt Oranienbaum-Wörlitz, 02.06.2020

 

 im Original gezeichnet und gesiegelt

            (Siegel)                                                            ………………………

                                                                                  Bürgermeister

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