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Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 14/2021 
"Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“

Ortsteil Oranienbaum

Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ für den Ortsteil Oranienbaum der Stadt Oranienbaum-Wörlitz beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Oranienbaum, Flur 12, Flurstück 2 (tlw.). Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 8,51 Hektar.

Ziel und Zweck der Planung

Das städtebauliche Ziel für das Aufstellungsverfahren ist, die planungsrechtliche Grundlage im Bereich des ehemaligen militärischen Geländes an der B 107 für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit

vom 12.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023

der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag einschl. Anhang I sowie dem Protokoll des Ortstermins vom 29.11.2021 in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz zu folgenden Zeiten:

Montag                        geschlossen

Dienstag                      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                     9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag                         geschlossen

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: bauamt@oranienbaum-woerlitz.de.

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.oranienbaum-woerlitz.de/Bürger & Verwaltung/Bauleitplanung/Bebauungsplan Nr. 14/2021 «Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107«

sowie auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Lage des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 14/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ ist auf nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:

Übersichtsplan BP Nr.14-2021 Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107 Sachsen-Anhalt viewer Auszug vom 14.03.2023
Übersichtsplan BP Nr.14-2021 Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107
Sachsen-Anhalt viewer Auszug vom 14.03.2023
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 14-2021
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 14-2021


Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung:

Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Beteiligung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz eingesehen werden.

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Oranienbaum-Wörlitz, den 05.04.2023

Im Original unterschrieben und gesiegelt.

Strömer                                               Dienstsiegel

Bürgermeister


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