Baumentnahme am Wörlitzer Markt
1. Zeitlicher Ablauf Baumentnahme Wörlitzer Markt
- 29. Januar – Durchführung der Baumkontrolle auf dem Wörlitzer Markt – Feststellung fehlender Verkehrssicherheit bei zehn von 36 Bäumen
- 4. bis 6. Februar – Feststellung von weiteren Schäden während der Totholzentnahme und Kronenentlastung an den Bäumen durch Kommunalservice Wittenberg
- 7. Februar Veranlassung eingehender Untersuchungen gemäß den Baumkontrollrichtlinien der FLL
- 13. Februar Anzeige und Beantragung der artenschutz-rechtlichen Befreiung zur beabsichtigten Entnahme von 36 Linden bei der unteren Naturschutzbehörde und der Denkmal-schutzbehörde
- 18. Februar – Vor Ort Termin LK WB (untere Naturschutzbehörde) und Ordnungsamt, weitere Festlegungen von Maßnahmen
- 20. Februar – Beginn der Maßnahme, Erfassung der Habitatsstruktur für die untere Naturschutzbehörde (Artenschutz) und weitere Untersuchungen auf Grund des Verdachts von massiver Wurzelfäulen
- 21. Februar – Erfassung der Habitatsstruktur für die untere Naturschutzbehörde (Artenschutz) und weitere Untersuchungen auf Grund des Verdachts von massiver Wurzelfäulen
- 28. Februar – erneuter Vor Ort Termin mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, Erörterung der Messergebnisse mittels Resistographen (Bohrwiderstands-messgerät) – Entschluss alle weiteren Bäume zu entnehmen (Grund der Wurzelweißfäule)
- Abschluss der Maßnahme am 08. März 2019
2. Organisatorisches
- Gutachten wurden nicht durchgeführt, eine Messung des Bohrwiderstandes war ausreichend um die Verkehrssicherheit der Bäume festzustellen
- Durchführender: Gert-R. Kirschke
staatlich geprüfter Agrartechniker Garten und Landschaftsbau
FLL zertifizierter Baumkontrolleur
geprüfter Sachkundiger für Baum-Habitatstrukturen
- Durchführender: Gert-R. Kirschke
- Protokolle über Artenschutz und Restwandstärkenbestimmung wurden angefertigt und den beteiligten Behörden vorgelegt
- untere Naturschutzbehörde und untere Denkmalschutzbehörde wurden in die gesamte Entscheidung mit eingezogen und waren auch bei Vorort Begehungen mit anwesend, um sich ein detailliertes Lagebild zu verschaffen
3. Nachpflanzung
Eine geplante Nachpflanzung seitens der Stadt Oranienbaum-Wörlitz ist im Herbst dieses Jahres geplant. Die Organisation und Durchführung der Maßnahme wird unter den Auflagen und Bestimmungen der unteren Naturschutzbehörde und den Denkmalschutzbehörden entsprechend umgesetzt.
Grundsatz (Anspruchsgrundlage):
- § 823 Abs. 1 BGB besagt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
und hier noch ein Bild vom Markt im Wörlitz nach den durchgeführten Maßnahmen
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Falk Müller
Leiter Ordnungsamt