Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Stadtgebiet
Zulässige Verbrennungszeiträume und -zeiten
Stadt Wörlitz:
- 15. Oktober – 30. November
- 15. Februar – 31. März
- Montag bis Freitag: 9:00 – 17:30 Uhr
- Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Übriges Stadtgebiet Oranienbaum-Wörlitz:
- 15. Oktober – 31. März
- Montag bis Freitag: 9:00 – 17:30 Uhr
- Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Allgemeine Vorschriften
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Nur trockene pflanzliche Abfälle dürfen verbrannt werden – kein Laub oder Rasenschnitt!
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Abfälle unmittelbar vor dem Verbrennen umschichten, um Tiere zu schützen.
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Verbrennung raucharm und unter ständiger Aufsicht durchführen.
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Löschmittel müssen bereitstehen; Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
Mindestabstände
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25 m zu Wohnhäusern, Gebäuden und öffentlichen Straßen
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100 m zu Wald, Freileitungen und Erholungseinrichtungen
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300 m zu Kitas, Kliniken, Spiel- und Sportplätzen
Verbote
Das Verbrennen ist nicht gestattet, wenn:
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eine Inversionswetterlage (Smog, Nebel) besteht
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Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 oder 5 gilt
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starker Wind herrscht (ab Windstärke 6 / 38,8 km/h)
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gesetzliche Feiertage betroffen sind
Diese Verbote gelten auch dann, wenn sie auf einen grundsätzlich erlaubten Verbrennungstag fallen.
Genehmigungen & Ausnahmen
Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Abfallbehörde des Landkreises Wittenberg möglich.