Sprungziele
Seiteninhalt

Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Stadtgebiet

Nach der geltenden Verordnung ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Wittenberg unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Zulässige Verbrennungszeiträume und -zeiten

Stadt Wörlitz:

  • 15. Oktober – 30. November
  • 15. Februar – 31. März
  • Montag bis Freitag: 9:00 – 17:30 Uhr
  • Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr

Übriges Stadtgebiet Oranienbaum-Wörlitz:

  • 15. Oktober – 31. März
  • Montag bis Freitag: 9:00 – 17:30 Uhr
  • Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr

Allgemeine Vorschriften

  • Nur trockene pflanzliche Abfälle dürfen verbrannt werden – kein Laub oder Rasenschnitt!

  • Abfälle unmittelbar vor dem Verbrennen umschichten, um Tiere zu schützen.

  • Verbrennung raucharm und unter ständiger Aufsicht durchführen.

  • Löschmittel müssen bereitstehen; Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.

Mindestabstände

  • 25 m zu Wohnhäusern, Gebäuden und öffentlichen Straßen

  • 100 m zu Wald, Freileitungen und Erholungseinrichtungen

  • 300 m zu Kitas, Kliniken, Spiel- und Sportplätzen

Verbote

Das Verbrennen ist nicht gestattet, wenn:

  • eine Inversionswetterlage (Smog, Nebel) besteht

  • Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 oder 5 gilt

  • starker Wind herrscht (ab Windstärke 6 / 38,8 km/h)

  • gesetzliche Feiertage betroffen sind

Diese Verbote gelten auch dann, wenn sie auf einen grundsätzlich erlaubten Verbrennungstag fallen.

Genehmigungen & Ausnahmen

Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Abfallbehörde des Landkreises Wittenberg möglich.



Seite zurück Nach oben