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Ökologischer Landbau: private Kontrollstelle - Zulassung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Die Zulassung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Auf Antrag kann die Zulassung auf einzelne Länder beschränkt werden.

Die Zulassung kann mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen werden. Auflagen können auch nachträglich geändert oder aufgenommen werden.

Zuständige Stelle

an die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG)

Rechtsgrundlage

§ 4 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) i. V. m. Artikel 27 der EG- Öko- BVO

Rechtsbehelf

Gemäß Zulassungsbescheid der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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