Seiteninhalt
Information aus dem Fachbereich Finanzen/Steuern
Die Grundsteuer 2026 wird gemäß § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Demnach wird die erste Rate zum 15.02.2026 fällig.
Durch die Versendung von Mehrjahresbescheiden, werden die Grundsteuerbescheide nur bei Veränderungen neu versandt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an finanzen@oranienbaum-woerlitz.de.