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Nachnamen nach Scheidung oder Tod der Ehegattin oder des Ehegatten ändern lassen


Volltext

Wenn Sie Ihren Namen wegen Ihrer Heirat geändert haben, können Sie im Fall Ihrer Scheidung oder des Todes Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten Ihren Nachnamen ändern.

Folgende Namen können Sie wieder annehmen:

  • Ihren Geburtsnamen
  • den Nachnamen, den Sie vor Ihrem Ehenamen geführt haben

Alternativ können Sie Ihrem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

Voraussetzungen

  • Ehescheidung oder
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

Frist

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Beteiligung des  Bundesministeriums des Innern (BMI)

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