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Eheschließungen

Informationen für unsere Brautpaare!

Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird der Teilnehmerkreis bei Eheschließungen vorübergehend beschränkt.

Bei der Eheschließung dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern und Kinder und Geschwister der Eheschließenden anwesend sein.

Folgendes ist sicherzustellen:

  1. zwischen den Teilnehmenden wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und
  2. die anwesenden Personen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer; die Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter oder der Veranstalterin für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen, spätestens zwei Monate nach dem Ende der Veranstaltung sind diese Daten zu löschen
  3. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen;
  4. Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten; diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten;
  5. aktive und geeignete Information der Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Nies-Etikette.

Das Standesamt ist auch bereit, Termine zu verschieben.

Bitte nehmen Sie diesbezüglich telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, wir werden eine Lösung finden.

24.03.2020 
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