Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail", Ortsteil Kakau
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2025 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail", Ortsteil Kakau in der Fassung vom 19.03.2025, einschließlich Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Parallel dazu sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie von den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt werden.
Ziel und Zweck der Planung
Das Planungsziel besteht darin, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um auf einem etwa 1,08 ha großen Areal eine Pensionspferdehaltung für maximal zehn Tiere, mit einer modernen und tiergerechten Haltung in Form eines Paddock-Trails zu verwirklichen. Ein Paddock-Trail ist eine Form der Gruppenhaltung für Pferde, deren Kernelement ein Pfad (Trail) darstellt, welcher die Wanderroute der Wildpferde simulieren und von den Pferden ganzjährig begehbar sein soll. Hergestellte Weideflächen sind von den Pferden während der Weidesaison temporär nutzbar.
Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um das Flurstück 30/11, Flur 11 der Gemarkung Kakau erweitert. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail", Ortsteil Kakau sind in der Zeit vom
10.06.2025 bis einschließlich 10.07.2025
auf folgenden Internetseiten einsehbar:
- Auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oranienbaum-Woerlitz/startseiteà Aktuelles
- Auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter http://www.oranienbaum-woerlitz.deà Bürger & Verwaltung à Bauleitplanungà Öffentlichkeitsbeteiligung
- Über das Landesportal von Sachsen-Anhalt unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de
unter der Kartenwahl „Planen und Bauen“ mit Hakensetzung bei „kommunale Bauleitplanung“
Während der Veröffentlichung im Internet können von jedermann Stellungnahmen über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oranienbaum-Woerlitz/startseite oder per E-Mail an bauamt@oranienbaum-woerlitz.deabgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Bauverwaltung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Fachbereich Bauleitplanung und Verkehr, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz im 2. OG während der Sprechzeiten
dienstags von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
mittwochs von 09.00 – 12.00 Uhr
donnerstags von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Absprache außerhalb der Sprechzeiten durch jedermann eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 19.03.2025
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 19.03.2025
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 19.03.2025. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen u. a. zu geringfügigen Lärmbelastungen, Veränderungen des Wohnumfeldes und Aufwertung der Erholungsfunktion
- Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu Beseitigung, Überbauung, Trittbelastung und Grünlandentwicklung
- Tiere – mit Aussagen u. a. zu Beanspruchung von Habitaten
- Biolog. Vielfalt – mit Aussagen u. a. zur Entwicklung von Grünland und naturnaher Biotope
- Fläche – mit Aussagen u. a. zu Neuversiegelungen
- Boden – mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen, Trittbelastungen, Verunreinigungen und Neuversiegelungen
- Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasserschutz, Auswirkungen auf den Graben, Schutz vor auslaufenden Schadstoffen und Regelungen der Versickerung von Regenwasser
- Klima/Luft – mit Aussagen u. a. zu Staubbelastungen
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftsbild durch Neubebauung
- Schutzgebiete – mit Aussagen u. a. zur Lage im Biosphärenreservat und im Landschaftsschutzgebiet
- Kultur- und sonst. Sachgüter – mit Aussagen u. a. zum Vorgehen bei Entdeckung eines nicht registrierten Bodendenkmales
- Risiken durch Unfälle und Katastrophen – mit Aussagen u. a. zum Hochwasserrisiko
- Anlage 1 zum Umweltbericht - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. 07.03.2025
- Karte 1: Biotop- und Nutzungstypen vom 06.03.2025
- Karte 2: Grünordnung vom 06.03.2025
- Nutzungsbeispiel vom 19.03.2025
Umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf (frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)
- Landkreis Wittenberg 05.12.2024
- Bodenschutz: Hinweise zur Ermittlung der Betroffenheit des Bodens und Empfehlungen von Maßnahmen, um den Verlust der Bodenfunktion auszugleichen
- Abfallentsorgung: Hinweise zum Umgang mit gewerbespezifischen Abfällen, Bodenaushub und Bauabfällen
- Wasser: Erlaubnispflicht für Versickerung von Niederschlagswasser; Verbot von baulichen Anlagen im Gewässerrandstreifen; Lage im Hochwasserrisikogebiet
- Landkreis Wittenberg 12.12.2024
- Naturschutz: Überarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Hinweis auf Behandlungsgrundsätze des nächstgelegenen FFH-Gebietes; Hinweise Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Biosphärenreservat Mittelelbe 22.11.2024
- Korrektur der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zur Belastung der Fläche durch hohe Besatzdichte, Oberbodenverdichtungen, Narbenschäden, Verdrängung von Pflanzen, Ausscheidungen der Pferde
- Hinweis auf Biberrevier "Brandhorst" entlang des Alten Mühlbachs und des Umleitungsgrabens Goltewitz für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Vorentwurf (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB):
- Stellungnahmen von Bürgern zu folgenden Themen:
- Lärmbelästigungen durch den Betrieb und Lärm in Folge des erhöhten Verkehrsaufkommens durch die Betreiber und Besucher
- Geruchsbelästigung durch die Unterbringung und die Versorgung von 10 Pferden
- Tierwohlgefährdung durch die Lage angrenzend zum Wohngebiet
- Lage im Biosphärenreservat; Biotopveränderung durch die Bebauung und den Betrieb
- Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität durch Lärm- und Geruchsbelastungen
Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauverwaltung zur Einsicht bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 03/2024 "Am Teichweg/Paddock-Trail ", Ortsteil Kakau gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Oranienbaum-Wörlitz, den 04.06.2025
im Original gezeichnet
Strömer
Bürgermeister