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Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Der Landkreis Wittenberg untersagt auf Grund der lang anhaltenden Trockenheit die Entnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen zum Zwecke der Bewässerung für den gesamten Landkreis. Dies gilt auch für erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse. Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.
05.08.2019