Hauptausschuss Oranienbaum-Wörlitz am 3. März 2020
Aufwand Dritter wird erstattet
Für Kinder, die Einrichtungen außerhalb der Stadt Oranienbaum-Wörlitz besuchen, müssen regelmäßig die Betreuungskosten finanziert werden. Konkret geht es um den Defizitbetrag, der den aufnehmenden Kommunen in Dessau-Roßlau, Kemberg und Gräfenhainichen laut Kinderförderungsgesetz zu überweisen ist. Finanztechnisch wird das unter der Rubrik „Erstattung von Aufwendungen Dritter“ verbucht.
Bei den Planungen des Haushalts 2019 war Oranienbaum-Wörlitz nun davon ausgegangen, dass 40.000 Euro reichen würden, um die Kosten zu begleichen. Allerdings handelte es sich von vornherein um eine Schätzung, denn weder die Anzahl der Kinder noch die erforderlichen Betreuungsstunden und der Defizitbetrag, welcher der Einrichtung entsteht, können im Vorfeld genau ermittelt werden.
Basis der Schätzung waren die Verbräuche der zurückliegenden Haushaltsjahre. Sie lagen bei 34.026,25 Euro (2016), 36.778,00 Euro (2017) und 48.397,93 Euro (2018). Für 2019 wurden nun insgesamt 57.708,22 Euro benötigt. Die Überschreitung des Planansatzes betrug demnach 17.708,22 Euro. Diesen bestätigten die Mitglieder des Hauptausschusses nun einstimmig.
Anstieg bei Kapitalertragssteuer
Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz war bei den Planungen des Haushalts für das Jahr 2019 davon ausgegangen, dass sich der Aufwand für die Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag auf insgesamt 10.000 Euro belaufen würde. Diese Annahme musste nun korrigiert werden. Und zwar deutlich nach oben. Denn insgesamt sind 28.317,51 Euro fällig, die ans Finanzamt abzuführen sind. Der überplanmäßige Aufwand beträgt somit 18.317,51 Euro. Diesen bestätigten die Mitglieder des Hauptausschusses jetzt einmütig.
Der Anstieg resultiert zum einen aus den Kapitalerträgen, die aus den Aktien der envia-M erzielt wurden. Der Ertrag belief sich 2019 auf 15.426,60 Euro. Die Steuer machte 2.313,99 Euro, der Solidaritätszuschlag 127,27 Euro aus. Aus der KOWISA-Beteiligung wurden im vergangenen Jahr an die Kommune 163.515 Euro ausgeschüttet. Daraus ergaben sich 26.841,24 Euro für die Kapitalertragssteuer und 1.349 Euro für den Solidaritätszuschlag.
2019 mehr Zinszahlungen geleistet
Für Zinszahlungen hatte die Stadt Oranienbaum-Wörlitz im vergangenen Haushaltsjahr 22.000 Euro eingeplant. Gebucht wurden dann am Ende aber 37.252,08 Euro. Gemäß der Hauptsatzung war der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 15.252,08 Euro von den Mitgliedern des Hauptausschusses zu bestätigen. Dies geschah jetzt einstimmig.
Erhoben wurden die Zinsen in der Hauptsache für den nicht termingerechten Einsatz der Mittel des städtebaulichen Denkmalschutzes. Betroffen war das Haushaltsjahr 2016. In Oranienbaum blieben seinerzeit 28.314,40 Euro ungenutzt. Im Ortsteil Stadt Wörlitz waren es 8.498,07 Euro.
Unterhalt für Fahrzeuge der Stadt
Die Kosten für die Unterhaltung der Fahrzeuge der Stadt Oranienbaum-Wörlitz (Regiebetrieb und Dienstwagen der Verwaltung) sollten sich im vergangenen Jahr auf 64.000 Euro belaufen. Von der Summe sind zum Beispiel die Aufwendungen für die Kfz-Steuer, Kraftstoffe, Reparaturen und Inspektionen zu begleichen. Tatsächlich benötigt wurden jedoch am Ende 81.518,89 Euro. Diesen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 17.518,89 Euro bestätigten jetzt die Mitglieder des Hauptausschusses mehrheitlich.
Mehrkosten bei Fahrzeugen der Feuerwehr
Die Kosten für die Unterhaltung der Fahrzeuge im Bereich der Feuerwehren der Stadt Oranienbaum-Wörlitz sollten sich im vergangenen Jahr auf 40.000 Euro belaufen. Von der Summe sind zum Beispiel die Aufwendungen für Kraftstoffe, Reparaturen, Ersatzteile und Inspektionen zu begleichen. Tatsächlich benötigt wurden jedoch am Ende 56.544,63 Euro. Diesen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 16.544,63 Euro bestätigten jetzt die Mitglieder des Hauptausschusses mit klarer Mehrheit.
Anschaffungen im Bereich Brandschutz
Für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im Bereich Brandschutz hatte die Stadt Oranienbaum-Wörlitz ursprünglich vorgesehen, im Jahr 2019 insgesamt 102.400 Euro auszugeben. Aufgrund der aktuell geltenden Wertgrenzen verteilte sich der Betrag auf zwei Sachkonten. In einem waren 32.400 Euro vorhanden, im anderen Sachkonto 70.000 Euro. Tatsächlich in Anspruch genommen worden sind am Ende summa summarum 88.476 Euro. Dem einen Sachkonto wurden 3.246 Euro zugeordnet, dem anderen 85.230 Euro. In dem zweiten Konto ergab sich somit eine überplanmäßige Auszahlung, die sich auf 15.230 Euro belief. Der zusätzliche Aufwand, den die Mitglieder des Hauptausschusses einmütig bestätigten, ist durch die geringeren Auszahlungen im ersten Sachkonto allerdings gedeckt. 2019 waren als größere Anschaffungen im Bereich Brandschutz mithin 70 Funkgeräte (42.723,74 Euro) zu erwerben. Hierfür stand ein Zuschuss in Höhe von 28.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus erwarb die Kommune für 22.377,05 Euro 13 Atemschutzgeräte.
Restschuldtilgung nach Darlehensumschuldung
Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat im Haushaltsjahr 2019 drei Investitionsdarlehen umgeschuldet. Dadurch entstanden in Form der Restschuldtilgung überplanmäßige Auszahlungen. Diese beliefen sich auf 50.219,29 Euro. Der von den Mitgliedern des Hauptausschusses einstimmig bestätigte Betrag ist durch überplanmäßige Einzahlungen - die Darlehensaufnahme durch Umschuldung - gedeckt. Am Darlehensstand ergeben sich folglich keine Veränderungen. Einerseits war die Tilgung der Restschuld zu buchen, andererseits die Darlehensaufnahme in Höhe der Restschuld separat bei der neuen darlehensgebenden Bank. Bei allen drei Umschuldungen, bei denen jeweils eine Gesamtlaufzeit von bis zu fünf Jahren gewählt wurde, war keine Verlängerung der ursprünglichen Geltungsdauer eines Vertrags (Prolongation) möglich, da aufgrund der Ergebnisse der Darlehensausschreibung die Bank gewechselt wurde. Die aktuellen Zinssätze liegen bis zum Ende der Laufzeit bei 0,61 Prozent, 0,65 und 1,85 Prozent.