Hauptausschuss Oranienbaum-Wörlitz am 26. November 2019
Vorschläge zur Anpassung der Parkraumordnung im Ortsteil Stadt Wörlitz
Nach der Installation neuer Parkscheinautomaten in der Stadt Wörlitz soll auch die Parkraumordnung angepasst werden. Die Mitglieder des Hauptausschusses plädierten für einige grundsätzliche Festlegungen. So ist eine automatische Übertragung der Parkzeit vorgesehen. Damit ist ein bezahlter Parkschein - egal, wann er gezogen wurde - 24 Stunden gültig. Ferner sprach sich das Gremium für Mehrtagesparkscheine aus.
Ausschuss wird in geänderter Hauptsatzung umbenannt
In der geänderten Hauptsatzung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, die vom Stadtrat bestätigt werden soll, wird ein beschließender Ausschuss umbenannt. Aus dem Bauausschuss wird der Bau-, Planungs- und Vergabeausschuss. Außerdem ist neu zu regeln, wer den Vorsitz in dem Fachgremium innehat. Dessen Mitglieder sollen den Vorsitzenden aus ihrer Mitte wählen. Das fand im Hauptausschuss Zustimmung.
Geänderte Aufwandsentschädigungssatzung hält an bisherigen Sätzen fest
Nach dem Willen der Mehrheit im Hauptausschuss soll in der geänderten Aufwandsentschädigungssatzung nicht an den Sätzen für Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister gerüttelt werden. Sie bleiben auf dem bisherigen Stand. Für die Mitglieder in den Ortsfeuerwehren wird eine Anpassung in Aussicht gestellt, die mit Mehrkosten verbunden ist, die sich auf ungefähr 5.000 Euro im Jahr belaufen.
Einsatz von Fremdpersonal in Kindertagesstätten kostet mehr Geld
20.000 Euro standen im Nachtragshaushaltsplan für 2019, um den Einsatz von Fremdpersonal durch Zeitarbeitsfirmen in den sieben kommunalen Kindertagesstätten zu finanzieren. 60.000 Euro sind es am Ende jedoch geworden. Diesen überplanmäßigen Aufwand bestätigten die Mitglieder des Hauptausschusses Oranienbaum-Wörlitz jetzt einmütig. Mehrere krankheitsbedingte Langzeitausfälle hatten dazu geführt, dass über längere Zeiträume hinweg externe Personalfirmen beauftragt werden mussten, um den Dienstbetrieb der Einrichtungen und den Tagesablauf der Kinder aufrechtzuerhalten. Die Stadt ist als Träger der Einrichtungen verpflichtet, die abgeschlossenen Betreuungsverträge zu erfüllen und täglich genügend Fachpersonal vorzuhalten, um den Mindestbetreuungsschlüssel einhalten zu können.