Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Ergänzungsflä chennutzungsplans für die Ortsteile Gohrau, Griesen, Horstdorf und Kakau der Stadt Oranienbaum-Wörlitz gemäß
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Ergänzungsflächennutzungsplans für die Ortsteile Gohrau, Griesen, Horstdorf und Kakau der Stadt Oranienbaum-Wörlitz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner Sitzung am 07.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Ergänzungsflächennutzungsplanes für die Ortsteile Gohrau, Griesen, Horstdorf und Kakau beschlossen (Beschluss Nr. BV/103/2025).
Ziel der Planung ist es, für die genannten Ortsteile eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei steht insbesondere die Sicherung der bestehenden Nutzungen sowie die Berücksichtigung von Denkmal-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzbelangen im Vordergrund. Eine maßgebliche Erweiterung von Bauflächen ist nicht beabsichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich des Ergänzungsflächennutzungsplanes umfasst die gesamten Ortslagen der Ortsteile Gohrau, Griesen, Horstdorf und Kakau einschließlich der angrenzenden Bereiche entsprechend der in der Übersichtskarte rot dargestellten Abgrenzung.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des Ergänzungsflächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung inklusive Anlagen in der Zeit
vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026
auf den folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oranienbaum-Woerlitz/startseite (Aktuelle Beteiligungen)
Auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter http://www.oranienbaum-woerlitz.de à Bürger & Verwaltung à Bauleitplanung à Öffentlichkeitsbeteiligung
Darüber hinaus wird der Vorentwurf zum Ergänzungsflächennutzungsplan im gleichen Zeitraum während der üblichen Sprechzeiten zur allgemeinen Information in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, Fachbereich Bauleitplanung, Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz im 2. OG:
dienstags von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs von 09.00 - 12.00 Uhr
donnerstags von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Absprache außerhalb der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Sie haben während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie Anregungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf der Planung über die o. g. Anschrift, über das o. g. Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oranienbaum-Woerlitz/startseite, per E-Mail an bauamt@oranienbaum-woerlitz.de, oder während der angegebenen Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1e Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Falls Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Oranienbaum-Wörlitz, den 01.04.2026
Maik Störmer
Bürgermeister
Im Original unterschrieben.