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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

über die

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 11/2018 "Wohnbebauung Heidestraße", Ortsteil Oranienbaum

Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11/2018 "Wohnbebauung Heidestraße" für den Ortsteil Oranienbaum der Stadt Oranienbaum-Wörlitz beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Oranienbaum, Flur 3, Flurstücke 512/12, 514/1, 514/2 und 638 sowie das Flurstück 481/3 (Teilfläche) und das Flurstück 464 (Teilfläche), ebenfalls Flur 3 der Gemarkung Oranienbaum. Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 0,74 Hektar.

Ziel und Zweck der Planung

Das städtebauliche Ziel für das Aufstellungsverfahren ist, die Wohnbebauung entlang der Südseite der Heidestraße in Form von Einfamilienhäusern fortzuführen und die verkehrliche sowie medientechnische Erschließung in diesem Teil der Stadt zu optimieren (z. B. Ringschluss Trinkwasserleitung).

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit vom

                                   11.04.2019 bis einschließlich 13.05.2019

der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/2018 "Wohnbebauung Heidestraße", mit Begründung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz zu folgenden Zeiten:

Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag:

9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der frühzeitigen  Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.oranienbaum-woerlitz.de/Bürger & Verwaltung/Bauleitplanung

sowie auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter der Adresse: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Lage des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 11/2018 "Wohnbebauung Heidestraße" ist auf nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:


Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung: 

- Schutzgut Fläche

  • zu erwartender Flächenverbrauch durch die Planung

- Schutzgut Mensch

  • zu erwarteten Lärmbeeinträchtigungen durch Straßenverkehr

- Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biodiversität

  • zur Vermeidung und Minimierung von Grün- und Biotopstrukturverlusten
  • Beschreibung zur Einordnung der vorhandenen Biotop- bzw. Lebensraumtypen, Arten- und Gehölzschutz
  • Beschreibung des ökologischen Ausgleichs der durch die Planung vorbereiteten Eingriffe

- Schutzgut Boden

  • Beschreibung des Umfangs der Aufrechterhaltung der natürlichen Bodenfunktionen, der Möglichkeit der Niederschlagswasserversickerung

- Schutzgut Wasser

  • Beschreibung zur Aufrechterhaltung von Wasserhaushalts- und Bodenfunktionen

- Schutzgut Klima/Luft

  • zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung von klimawirksamen Funktionen vorhandener Baumbestände

- Schutzgut Landschaftsbild

  • Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Erscheinungs- und Landschaftsbild des ehemaligen Lagerplatzes

- Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • zu Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter der Denkmallandschaft des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches und auf den Status als UNESCO-Welterbe

Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der frühzeitigen Beteiligung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz eingesehen werden.

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Oranienbaum-Wörlitz, den 19.03.2019

 im Original gezeichnet und gesiegelt

 

                   (Siegel)                                                                …….………………………………

                                                                                                Bürgermeister Strömer

03.04.2019 
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