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Kinder- und Jugendparlament

Zusammensetzung des Jugendstadtrates

Der Jugendstadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, welcher im Rahmen der Briefwahl am 19. Februar 2024 gewählt wurde, setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Vom Stadtrat gewählter Vorsitzender

  • Wendt, Kuno 

Gewählte Mitglieder

  • Fuß, Friedrich Hagen (erster stellv. Vorsitzender)
  • Habel, Henning Alexander
  • Koltzenburg, Noah
  • Pinkert, Karl
  • Richter, Salome Elisabeth
  • Soika, Anna Klara
  • Zabel, Hanna Charlotte (zweite stellv. Vorsitzende)
  • Zimmer, Emilian

Bekanntmachungen:




Was sind die Aufgaben & Ziele des Jugendstadtrates?

    • Ziel = Anregungen zur Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen der Stadt Oranienbaum-Wörlitz zu erarbeiten und geeignete Maßnahmen zu empfehlen, um die Stadt Oranienbaum-Wörlitz auf ihrem Weg zu einer kinder- und jugendfreundlichen Kommune voranzubringen.
    • Der Jugendstadtrat ist unabhängig und übt seine Funktion nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Es wird den Jugendlichen ermöglicht, politisch und kulturell Verantwortung zu übernehmen sowie den Umgang mit politischen Rechten und Pflichten kennenzulernen. Außerdem zum Thema Stellung nehmen, eigene Ideen verwirkliche und mit Hilfe eines vorgegebenen Budgets aktiv die Zukunft der Stadt gestalten.
    • Die Aufgaben des Jugendstadtrates orientieren sich an den aktuellen Interessen, Bedürfnissen und Problemlagen der in der Einheitsgemeinde lebenden Kinder und Jugendlichen. Er ist ein Bindeglied zu den politischen Vertretungsgemeinden der Stadt Oranienbaum-Wörlitz.
    • Der Jugendstadtrat tritt bei Bedarf, mindestens einmal je Jahresquartal in einer öffentlichen Sitzung zusammen.

Welche Rechte und Pflichten hat der Jugendstadtrat?

    • Einladung eines Vertreters des Jugendstadtrates in den Stadtrat.
    • Einfluss durch Rederecht, Vorschläge, Empfehlungen, Stellungnahme und Gestaltung und Entwicklung in allen Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen.
    • Stellen von Anträgen und Anfragen
    • Beantworten von Anträgen und Anfragen
    • Berichterstattung im Kultur- und Sozialausschuss (mind. 1x pro Jahr)

Zusammensetzung

    • acht (oder mindestens fünf) gewählte freiwillige Mitglieder zwischen 12 und 20 Jahren sowie einem vom Stadtrat gewählten Vorsitzenden
    • Der Jugendstadtrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorstand. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
    • Der vom Stadtrat gewählte Vorsitzende hat kein Stimmrecht.

Budget

    • 2.000 Euro pro Jahr
    • Zusätzliche Akquise von Spenden und Fördermitteln

Amtszeit, Wahlperiode

    • Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
    • Eine Wiederwahl ist beliebig oft möglich.
    • Wird im Laufe Wahlperiode der Hauptwohnsitz in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz aufgegeben, scheidet derjenige automatisch aus dem Jugendstadtrat aus. Entsprechende Ersatzmitglieder rücken nach.

Wahlrecht und Wahlverfahren

    • Die Wahl findet am 19. Februar 2024 statt.
    • Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.
    • Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingehen
    • Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens zehn Tage vor dem Wahltag die Briefunterlagen zugestellt.
    • Zur Ermittlung des Wahlergebnisses beruft der Wahlleiter einen Wahlvorstand ein.

Berwerber für die Wahl zum Jugendstadtrat 2023

      • Die Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen vor dem Wahltag (= bis zum 22. Januar 2024) schriftlich bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz eingegangen sein. Hierfür können Sie gerne das Formular zur Aufstellung als Bewerber für die Wahl zum Jugendstadtrat 2023 benutzen.
      • Sofern am Wahltag (19. Februar 2024) noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht ist, benötigen wir unbedingt noch die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, um als Wahlbewerber zugelassen zu werden.
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