Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Vockerode der Stadt Oranienbaum-Wörlitz gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Vockerode der Stadt Oranienbaum-Wörlitz in der Fassung vom 22.11.2018 einschließlich Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel und Zweck der Planung
Im Rahmen des vorliegenden Änderungsverfahrens soll eine Änderung erfolgen, welcher Entwicklungsabsichten im Bereich des alten Holzhofes Vockerode, im Sinne einer Umnutzung zu einem Pferdehof und Radfahrerrastplatz, zu Grunde liegen. Mit dieser Änderung möchte die Stadt Oranienbaum-Wörlitz den geänderten städtebaulichen Zielen im Ortsteil Vockerode Rechnung tragen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit vom
15.03.2019 bis einschließlich 15.04.2019
der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Vockerode mit Begründung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz zu folgenden Zeiten
Montag: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Dienstag: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Mittwoch: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Freitag: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der förmlichen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingestellt und können unter der Adresse:
https://www.oranienbaum-woerlitz.de à Bürger & Verwaltung à Bauleitplanung
sowie auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Fläche für die beabsichtigte Änderung ist auf der nachfolgenden Übersicht erkennbar.
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Beteiligung:
- Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Vockerode (Stand 22.11.2018)
- Entwurf der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Vockerode (Stand 22.11.2018)
- Umweltbericht als Bestandteil des Entwurfes der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Vockerode (Stand 22.11.2018)
Der Umweltbericht wird gemäß den Maßgaben der §§ 2 (4) und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Er beschränkt sich auf die von der 3. Änderung berührten Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die Ermittlung zu erwartender Umweltauswirkungen erfolgt für Darstellungen, mit denen erstmalig durch die 3. Änderung des Flächennutzugsplanes ein Nutzungswandel (Umwandlung in eine andere Art der Nutzung) ermöglicht wird. Darstellungen, die sich aus nachrichtlichen Übernahmen anderer Zulassungsverfahren ergeben, unterliegen nicht der hiesigen Umweltprüfung.
- im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen u. a. zu Schallimmissionen durch Straßenverkehr, Erholungsfunktion
- Arten und Lebensgemeinschaften – mit Aussagen u. a. zu Biotop- /Habitatfunktionen und zum
Artenschutz
- Boden, Grundwasser - mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen und zur Neuversiegelung
- Klima/Luft – mit Aussagen zu Klimaausgleichsfunktionen von Wald
- Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zur Einsehbarkeit und Veränderung der Landschaftsbildwirkung
- Kultur- und Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu Auswirkungen auf Kultur- und Freizeitangebote der
UNESCO-Welterbestätten
- Umweltrelevante Stellungnahmen wie nachfolgend genannt:
- Stellungnahme Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 21.02.2018 mit Umweltinformationen zu
Schutzgebieten, Naturschutz und Landschaftspflege
- Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbe-
teiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 31.01.2018 mit Umweltinformationen zu oberflächennahen
Grundwasserständen
- Stellungnahmen Landkreis Wittenberg (Teil 1 und Teil 2) im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1
BauGB vom 31.01.2018 und 05.02.2018 mit Umweltinformationen aus raumordnerischer Sicht (Vorrang-
und Vorbehaltsgebietsfestlegungen), aus wasserrechtlicher Sicht (Überschwemmungsgebiet der Elbe
sowie Wasserschutzgebiet) sowie zu Naturschutz/Landschaftspflege (Landschaftsschutzgebiet),
Altlasten/Bodenschutz, zum Schutzanspruch von Wald und zum Immissionsschutz (Verkehrslärm, Lärm
durch Holzaufbereitung)
- Stellungnahme Landeszentrum Wald im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1
BauGB vom 22.01.2018 mit Umweltinformationen zu Wald (Schutz und Umwandlungserfordernis bei
Inanspruchnahme)
- Stellungnahme Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.01.2018 mit Umweltinformationen zum
Landschaftsschutz sowie Natur- und Artenschutz
- Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 12.01.2018 mit
Umweltinformationen zur Abwasserbeseitigung
- Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Vockerode sowie zum
Bebauungsplan 7/17 "Pferdehof/Radfahrerrastplatz" der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, OT Vockerode,
Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB, Nr. 18087 vom 10.09.2018, mit Aussagen zu Auswirkungen von Lärm
auf das Plangebiet (Verkehrslärm angrenzender Straßen und gewerblicher Lärm durch Holzverarbeitung)
sowie Empfehlungen für Schallschutzmaßnahmen
- Naturschutzfachliches Gutachten zum B-Plan Nr. 07/17 “Pferdehof/Radfahrerrastplatz“,
Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH vom 12.12.2018, mit Aussagen zu wesentlichen
vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen, zu potenziellen Auswirkungen auf naturschutzrechtliche
Schutzgebiete und zu artenschutzrechtlichen Belangen
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Oranienbaum-Wörlitz, den 20.02.2019
im Original gezeichnet und gesiegelt
(Siegel) …….………………………………
Strömer