Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdehof / Radfahrerrastplatz" der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Ortsteil Vockerode gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdeho/Radfahrerrastplatz" in der Fassung vom 06.06.2019, einschließlich Begründung gebilligt und zur öffntlichen Auslegung bestimmt. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Das Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdehof/Radfahrerrastplatz" besteht darin, für das ehemalige Holzwerk an der Landesstraße 13, unweit der Anschlussstelle Vockerode der Bundesautobahn 9, die Möglichkeit der Haltung von Pferden und Service-, Versorgungs- und Übernachtungsangebote für Reiter und Radfahrer zu eröffnen. Die bestehenden baulichen Anlagen des ehemaligen Holzwerkes sollen zu diesem Zweck umgenutzt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit vom
12.02.2020 bis einschließlich 13.03.2020
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdehof/Radfahrerrastplatz" mit Begründung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz zu folgenden Zeiten:
Montag: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Dienstag: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Mittwoch: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Freitag: | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingestellt und können unter der Adresse:
https://www.oranienbaum-woerlitz.de à Bürger & Verwaltung à Bauleitplanung
sowie auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter der Adresse: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Lage des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdehof/Radfahrerrastplatz" ist auf nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07/17 «Pferdehof/Radfahrerrastplatz« (Stand 06.06.2019)
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07/17 «Pferdehof/Radfahrerrastplatz« (Stand 06.06.2020)
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan, mit Ausführungen zum
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- Schutzgut Fläche
- zu erwarteter Flächenverbrauch durch die Planung
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- Schutzgut Mensch
- zu erwarteten Lärmbeeinträchtigungen durch Straßenverkehr und Gewerbe (Holzverwertung)
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- Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biodiversität
- zur Vermeidung und Minimierung von Grün- und Biotopstrukturverlusten
- Beschreibung zur Einordnung der vorhandenen Biotop- bzw. Lebensraumtypen, Arten- und Gehölzschutz
- Beschreibung des ökologischen Ausgleichs der durch die Planung vorbereiteten Eingriffe
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- Schutzgut Boden
- Beschreibung des Umfangs der Aufrechterhaltung der natürlichen Bodenfunktionen, der Möglichkeit der Niederschlagswasserversickerung
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- Schutzgut Wasser
- Beschreibung zur Aufrechterhaltung von Wasserhaushaltsfunktionen
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- Schutzgut Klima/Luft
- zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung von klimawirksamen Waldfunktionen
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- Schutzgut Landschaftsbild
- Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Erscheinungs- und Landschaftsbild
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- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- zu Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter der Denkmallandschaft des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches und auf den Status als UNESCO-Welterbe
- Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Vockerode sowie zum Bebauungsplan 7/17 "Pferdehof/Radfahrerrastplatz" der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, OT Vockerode, Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB, Nr. 18087 vom 10.09.2018, mit Aussagen zu Auswirkungen von Lärm auf das Plangebiet (Verkehrslärm angrenzender Straßen und gewerblicher Lärm durch Holzverarbeitung) sowie Empfehlungen für Schallschutzmaßnahmen
- Naturschutzfachliches Gutachten zum B-Plan Nr. 07/17 «Pferdehof/Radfahrerrastplatz«,Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH vom 12.12.2018, mit Aussagen zu wesentlichen vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen, zu potenziellen Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete und zu artenschutzrechtlichen Belangen
- Umweltrelevante Stellungnahmen wie nachfolgend genannt:
- Stellungnahme Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteilgung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 11.04.2019 mit Umweltinformationen zum "Dessau-Wörlitzer Gartenreich"
- Stellungnahme Landesverwaltungsamt, Ref. Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.04.2019 mit Umweltinformationen zur UNESCO-Welterbestätte "Gartenreich Dessau-Wörlitz"
- Stellungnahme Landkreis Wittenberg im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gem § 4 Abs. 1 BauGB vom 11.04.2016 mit Umweltinformationen zur Walderhaltung, aus wasserrechtlicher Sicht (Trinkwasser- und Schmutzwasserentsorgung) sowie zu Naturschutz/Landschaftspflege (naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichregelng) und zum Immissionsschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm)
- Stellungnahme Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.04.2019 mit Umweltinformationen zum Landschaftsschutz sowie Natur- und Artenschutz
Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der frühzeitigen Beteiligung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz eingesehen werden.
Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Oranienbaum-Wörlitz, den 09.01.2020
im Original gezeichnet und gesiegelt
(Siegel) …….………………………………
Strömer