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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz über die öffentliche  Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdehof / Radfahrerrastplatz" der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Ortsteil Vockerode gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdeho/Radfahrerrastplatz" in der Fassung vom 06.06.2019, einschließlich Begründung gebilligt und zur öffntlichen Auslegung bestimmt. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. 

Ziel und Zweck der Planung

Das Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdehof/Radfahrerrastplatz" besteht darin, für das ehemalige Holzwerk an der Landesstraße 13, unweit der Anschlussstelle Vockerode der Bundesautobahn 9, die Möglichkeit der Haltung von Pferden und Service-, Versorgungs- und Übernachtungsangebote für Reiter und Radfahrer zu eröffnen. Die bestehenden baulichen Anlagen des ehemaligen Holzwerkes sollen zu diesem Zweck umgenutzt werden.

 Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit vom

12.02.2020 bis einschließlich 13.03.2020 

der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdehof/Radfahrerrastplatz" mit Begründung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz zu folgenden Zeiten:

Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der frühzeitigen  Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.oranienbaum-woerlitz.de à Bürger & Verwaltung à Bauleitplanung

sowie auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter der Adresse: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Lage des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 07/17 "Pferdehof/Radfahrerrastplatz" ist auf nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:


Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan, mit Ausführungen zum
    • Schutzgut Fläche

         - zu erwarteter Flächenverbrauch durch die Planung

    • Schutzgut Mensch

  - zu erwarteten Lärmbeeinträchtigungen durch Straßenverkehr und Gewerbe (Holzverwertung)

    • Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biodiversität

         - zur Vermeidung und Minimierung von Grün- und Biotopstrukturverlusten

         - Beschreibung zur Einordnung der vorhandenen Biotop- bzw. Lebensraumtypen, Arten- und Gehölzschutz

         - Beschreibung des ökologischen Ausgleichs der durch die Planung vorbereiteten Eingriffe

    • Schutzgut Boden

         - Beschreibung des Umfangs der Aufrechterhaltung der natürlichen Bodenfunktionen, der Möglichkeit der Niederschlagswasserversickerung

    • Schutzgut Wasser

         - Beschreibung zur Aufrechterhaltung von Wasserhaushaltsfunktionen

    • Schutzgut Klima/Luft

         - zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der  Aufrechterhaltung von klimawirksamen Waldfunktionen

    • Schutzgut Landschaftsbild

         - Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Erscheinungs- und Landschaftsbild

    • Schutzgut Kultur- und Sachgüter

         - zu Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter der Denkmallandschaft des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches und auf den Status als UNESCO-Welterbe

Die der Planung zugrunde liegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der frühzeitigen Beteiligung in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz eingesehen werden. 

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Oranienbaum-Wörlitz, den 09.01.2020

 im Original gezeichnet und gesiegelt

 

                   (Siegel)                                                                …….………………………………

                                                                                              Strömer

 

 

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