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Der Stadtrat vom 26. Juli 2022 in Kurzfassung


Eröffnungsbilanz aufgestellt

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Sachsen-Anhalt eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2014 nach dem System der doppelten Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Mit drei Prüfungsanträgen - sie wurden am 27. September 2016, 24. November 2017 und am 13. Juli 2018 gestellt - veranlasste die Stadt zunächst die Prüfung einzelner Positionen aus der Eröffnungsbilanz, zu der umfängliche Anhänge und Anlagen gehören.

Aufgrund der durch das Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen und gegebenen Hinweise erfolgten im Anschluss an die Prüfungen Korrekturen. Dass es hierfür Bedarf gab, hatte die Verwaltung zum Teil selbst festgestellt. Die daraufhin erarbeitete Eröffnungsbilanz der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, deren Vollständigkeit und Richtigkeit der Bürgermeister am 12. Januar 2021 bestätigte, bildeten den weiteren Prüfungsgegenstand.

Im Ergebnis vermittelt die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang einen Bild, das den tatsächlichen Verhältnissen der Lage der Stadt entspricht. Allerdings gibt es eine Einschränkung. Aufgrund fehlender oder fehlerhafter Werte konnte die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanzpositionen zu bebauten Grundstücken, Infrastrukturvermögen sowie zu Sonderposten nicht abschließend bestätigt werden. Insgesamt schätzte das Rechnungsprüfungsamt ein, dass die getroffenen Feststellungen das Prüfungsurteil wesentlich beeinflussen und erteilte einen „Eingeschränkten Bestätigungsvermerk“.

Mit Ausnahme der genannten Einschränkungen bestehen indes von Seiten Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken hinsichtlich einer Bestätigung der mit einer Vollständigkeitserklärung versehenen Eröffnungsbilanz durch den Stadtrat. Der entsprechende Beschluss ist jetzt von den Mitgliedern des Ratsgremiums einstimmig verabschiedet worden.

Sechs Millionen Euro dienen Tilgung von Liquiditätskrediten

Die Oranienbaum-Wörlitzer Stadträte haben einmütig die außerplanmäßigen Auszahlungen für die Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von sechs Millionen Euro zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bei Kreditinstituten beschlossen.

Im entsprechenden Konto des Haushalts werden alle Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten bei Kreditinstituten, die nicht länger als zwölf Monate laufen, gebucht. Die Aufnahme der Liquiditätskredite wird jährlich neu ausgeschrieben. Da ein Wechsel des Kreditinstitutes nicht vorhersehbar ist, wurde hierfür im Haushaltsjahr 2021 kein Planansatz festgesetzt.

Ausschreibungen, die im vergangenen Jahr durchgeführt worden sind, mündeten aber auf Grund verbesserter Konditionen in einen Wechsel der Kreditinstitute. Infolgedessen waren zwei Schritte notwendig. Zunächst musste eine Tilgung der Liquiditätskredite an die bisherigen Kreditinstitute in die Wege geleitet werden. Dann war die Aufnahme der Liquiditätskredite bei den neuen Kreditinstituten zu buchen.

Verbunden war dies mit außerplanmäßigen Auszahlungen für die Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von sechs Millionen Euro, welche durch außerplanmäßige Einzahlungen für die Aufnahme von Liquiditätskrediten in der gleichen Höhe gedeckt sind. Der Stand der Liquiditätskredite verändert sich dadurch nicht. Die aktuellen Zinssätze liegen bis zum Ende der Laufzeit bei minus 0,15 und minus 0,31 Prozent.

Gewerbesteuerumlage überstieg kalkulierten Ansatz

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz wird eine zusätzliche Gewerbesteuerumlage in Höhe von 92.820 Euro abführen. Dafür sprachen sich die Mitglieder des Stadtrates jetzt einstimmig aus. Entgegen dieser überplanmäßigen Aufwendung hatte die Finanzverwaltung ursprünglich wegen der nicht vorhersehbaren fiskalischen Auswirkungen der Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2021 mit Ertragsminderungen im Bereich der Gewerbesteuer gerechnet. Im Etat war ein Planansatz festgesetzt worden, der sich auf 1,6 Millionen Euro belief. Sich daran orientierend, lag die Gewerbesteuerumlage bei 147.100 Euro.

Doch der erwartete Ertragsrückgang trat nicht ein. Tatsächlich erreichte das Ist-Aufkommen bei der Gewerbesteuer im vorigen Jahr einen Stand von exakt 2.604.845,64 Euro. Die Kehrseite der Medaille: Die Kommune hat eine höhere, um 61,3 Prozent angewachsene Gewerbesteuerumlage abzuführen. Entsprechend der vorläufigen Schlussabrechnung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 27. Januar beläuft sich die Gewerbesteuerumlage nunmehr auf insgesamt 239.920 Euro.

Freiflächenphotovoltaikanlage an der Bundesstraße 107

Der Investor, der westlich des Dessora-Parks an der Bundesstraße 107 eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten möchte, hat den Planer gewechselt. Nach einem Büro aus Dessau-Roßlau ist nun die Landschaftsarchitektin Nathalie Khurana vom Ascherslebener Büro ASD für Landschaftsarchitektur, Stadt- und Dorfplanung mit dem Auftrag betraut worden.

Aus diesem Grund machte es sich erforderlich, eine erste Änderung des städtebaulichen Vertrages zu beschließen. Die Mitglieder des Oranienbaumer Ortschaftsrates, des Bauausschusses der Kommune und jetzt auch des Stadtrates erteilten diesem Schritt einmütig ihre Zustimmung. Auch die Auslegungsbeschlüsse für die Änderungen am Bebauungs- sowie am Flächennutzungsplan wurden befürwortet.

Das Projekt des Vorhabenträgers aus Halle hatte erstmals Mitte Oktober 2020 die politischen Gremien beschäftigt. Seinerzeit wurde im Bauausschuss bekannt, dass zur Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie ein Teil jener Fläche vorgesehen ist, auf der ehemals unter anderem die Kasernen der Garnison der im Kapen stationierten sowjetischen Streitkräfte errichtet worden sind. Vom insgesamt knapp 160 Hektar großen Gelände sollen für die Photovoltaik jedoch nur fünf oder sechs Hektar in Anspruch genommen werden.

Um den Verlust von Wald zu kompensieren, ist vorgesehen, auf mehreren Ebenen aktiv zu werden. Auf bestimmten Flächen wird es eine komplette Neuaufforstung geben, auf anderen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant. Und auf einem dritten Areal ist ein Waldumbau im Blick.

Ermächtigung zur Entscheidung über Aufwendungen und Auszahlungen

Der Bürgermeister ist von den Oranienbaum-Wörlitz Stadträten einstimmig ermächtigt worden, über sämtliche im Rahmen der Jahresabschlusserstellung anfallenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden bzw. eine generelle Zustimmung für derartige Sachverhalte der Vergangenheit zu erteilen.

Im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist fixiert, dass sowohl über- als auch außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig sind, wenn diese unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bedürfen sie der Zustimmung der in den Rat gewählten Volksvertreter. Im Übrigen kann die Hauptsatzung regeln, dass die Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu genau fixierten Wertgrenzen ein beschließender Ausschuss trifft.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung sind zahlreiche Um- bzw. Korrekturbuchungen - fortlaufend ab dem Haushaltsjahr 2014 - vorzunehmen. Diese betreffen insbesondere den Bereich des städtebaulichen Denkmalschutzes. Infolgedessen ergeben sich Aufwendungen und/oder Auszahlungen, die eigentlich wegen ihrer Größenordnung - so wie es die Hauptsatzung der Kommune vorsieht - entweder einen Beschluss des Hauptausschusses oder des Stadtrates erfordern.

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Oranienbaum-Wörlitz verpflichtet ist, die Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten, wurde empfohlen, dass das Ratsgremium den Bürgermeister ermächtigt, über die sich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung ergebenden Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden bzw. eine generelle Zustimmung für derartige Sachverhalte der Vergangenheit zu erteilen.

Zur Begründung wurde auf zwei Umstände verwiesen. Zum einen handelt es sich um vergangene Jahre. Zum anderen ist aufgrund der Umstellung auf die Doppik ein erheblicher Zeitrückstand zu verzeichnen. Der Vorteil besteht darin, dass der Stadtrat nicht über jeden Einzelfall der vergangenen Jahre einen Beschluss verabschieden muss. Allerdings ist vorgesehen, dass in den kommenden Ratssitzungen über die getroffenen Entscheidungen zu den veranlassten Aufwendungen und/oder Auszahlungen informiert wird.

Mitgliedschaft im Verein „Lokale Aktionsgruppe Mittlere Elbe - Fläming e.V.“

Der Beschluss zur Vereinsgründung und zur Mitgliedschaft im Verein „Lokale Aktionsgruppe Mittlere Elbe - Fläming e.V.“ ist von den Oranienbaum-Wörlitzer Stadträten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Für ein Votum wurde es für erforderlich erachtet, sich ausführlicher mit den Inhalten der Satzung vertraut zu machen. Die Mitgliedschaft selbst wurde nicht in Frage gestellt. Das ist keine Überraschung. Die Kommune nimmt schon seit geraumer Zeit am LEADER/CLLD-Förderprogramm teil. Mit dessen Hilfe konnte sie den ländlichen Raum ihrer Ortsteile weiterentwickeln.

Der Grundgedanke und das Besondere des LEADER/CLLD-Programmes ist, dass die Bevölkerung und die vor Ort handelnden Akteure über die Vergabe europäischer Fördergelder entscheiden können. Denn gerade sie wissen am besten, was für die Entwicklung ihres Ortes gut ist. CLLD steht für Community-Led Local Development, eine von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung. Die Abkürzung „LEADER“ ergibt sich aus der französischen Bezeichnung „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ („Verbindung zwischen Tätigkeiten zur Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum“).

Bislang sah das Modell vor, dass aus den lokalen Akteuren jeglicher Art für jede Förderperiode sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAG) gebildet wurden. Unterstützt durch ein professionelles LEADER-Management bewerteten sie nach selbst gegebenen Regeln - dies waren die Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) - die eingereichten Projektanträge von natürlichen und juristischen Personen und entschieden über deren Förderung. Die Entscheidung der LAG war für die zuständige Bewilligungsbehörde bindend. Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz gehörte, wie auch andere Kommunen, zur LAG „Mittlere Elbe Fläming“.

Allgemein anerkannt ist, dass sich der LEADER/CLLD-Ansatz als erfolgreich erwiesen hat. Folglich wird mit der Förderperiode, die von 2021 bis 2027 reicht, dieser Ansatz weiterverfolgt und sogar noch erweitert. Die LAG erhalten einen größeren Handlungsspielraum, tragen aber dadurch auch eine höhere Verantwortung. Einige Änderungen sind wesentlich. So erfolgt die Förderung des ländlichen Raumes nicht wie bisher über mehrere Programme, sondern ausschließlich über LEADER/CLLD.

Die LAG entscheiden nicht nur über die Förderung des Projektes an sich, sondern auch über die Höhe der Förderung. Hierzu erhalten die Lokalen Entwicklungsstrategien die Bedeutung ähnlich einer Richtlinie. Ferner können die Aktionsgruppen nicht mehr in der bisherigen Art einer losen Gruppierung agieren. Zur Teilnahme am LEADER/CLLD Programm muss die LAG eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Vor dem Hintergrund letztgenannter Änderung soll die Gründung eines Vereins erfolgen.

Die Mitglieder der LAG „Mittlere Elbe Fläming e.V.“ haben in einem Interessensbekundungsverfahren mehrheitlich signalisiert, dass sie diesem Verein beitreten werden. In der Zusammenarbeit der beteiligten Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichoer Land sowie der Städte Oranienbaum-Wörlitz, Coswig (Anhalt), Möckern und Dessau-Roßlau wurde die Vereinsgründung beispielsweise durch die Erstellung der Vereinssatzung vorangetrieben. Die Vereinsgründung erfolgte am 12. Juli 2022.

Als zweite Voraussetzung zur Teilnahme an der neuen LEADER/CLLD-Förderperiode wurde parallel dazu unter Trägerschaft der Stadt Dessau-Roßlau die Erstellung der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie ausgeschrieben und beauftragt. Diese wird bis zum 31. Juli 2022 vorliegen und beim Landesverwaltungsamt zur Prüfung eingereicht. Nach deren Bestätigung kann die dann als eingetragener Verein gegründete „Lokale Aktionsgruppe Mittlere Elbe Fläming e.V.“ zur Teilnahme am LEADER/CLLD-Förderprogramm zugelassen werden. Dies soll bis Ende 2022 erfolgen, so dass die LAG Anfang 2023 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Laut Satzungsentwurf soll von den Mitgliedern kein Mitgliedsbeitrag erhoben werden. Der Verein ist Träger der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie für die Förderung und Koordination einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Region Mittlere Elbe-Fläming, die das Territorium der Städte Oranienbaum-Wörlitz, Coswig (Anhalt), Dessau-Roßlau, Möckern, und Zerbst/Anhalt umfasst.

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