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Der Stadtrat vom 29. September 2020 in Kurzfassung

Beschlüsse zu mehreren Bebauungsplänen wurden gefasst.

Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nummer 12/2018 - „Ehemaliges Holzwerk“

Der Stadtrat hat einstimmig die öffentliche Auslegung des B-Plans gebilligt und damit das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gestartet. Das industriell vorgenutzte Areal im Westen der Stadt Oranienbaum soll mit dem Vorhaben - vorgesehen ist die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau und für Kleingewerbe - aufgewertet werden. Nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird eine weitere Qualifizierung des Plans vorgenommen.

Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 07/2017 - „Pferdehof/Radfahrerrastplatz“ im Ortsteil Vockerode

Das Abwägungsergebnis zum Projekt am Westrand von Vockerode nahe der Autobahn 9 ist vom Stadtrat einmütig bestätigt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen beschäftigten sich zum Beispiel mit dem Schallschutz und der Anbindung ans Trinkwassernetz und an die Abwasserentsorgung. Verabschiedet wurde zudem der Satzungsbeschluss zum B-Plan, der im März 2017 entwickelt wurde, um das Gelände eines früheren Holzwerkes nutzen zu können.

Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplans Nummer 01 „Dorfstücke“ Wohnpark Griesen

Mit einer Enthaltung ist vom Stadtrat die rückwirkende Inkraftsetzung des für Griesen aufgelegten B-Plans bestätigt worden. Das Dokument muss erneut bekanntgemacht werden. Seinerzeit war die Bekanntmachung bereits veranlasst worden, obwohl die Ausfertigung der Satzung noch nicht vorgenommen worden war. 

Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 13/2018 - „Wohnbebauung Heidestraße“

Der Stadtrat hat mit einer Enthaltung das Abwägungsergebnis zum Vorhaben, das auf einem Gelände südlich der Heidestraße umgesetzt werden soll, bestätigt. Mit der Realisierung des Projekts wird eine ehemalige Lagerfläche umgenutzt. Zu den im Rahmen der Auslegung gemachten Hinweisen gehört, für den zu entnehmenden Bewuchs eine Streuobstwiese in Goltewitz als Ausgleichsfläche zu nutzen. Verabschiedet wurde zudem der Satzungsbeschluss zum B-Plan.

Kalkulation des halbanonymen Urnenfeldes und erste Ergänzung der Gebührensatzung für den Friedhof Oranienbaum

Für das halbanonyme Grabfeld im nordöstlichen Bereich des Oranienbaumer Friedhofs, auf dem 18 Plätze für Einzelerdgräber und 60 Urnenstellen zur Verfügung stehen, sind im Stadtrat mit einer Enthaltung die in der neuen Kalkulation veranschlagten Kosten bestätigt worden. Danach belaufen sich die Gesamtkosten für ein halbanonymes Einzelgrab auf 2.443,45 Euro. In dem Betrag enthalten sind die Grabstellengebühr (218 Euro), die Bewirtschaftungsgebühr für 25 Jahre (705 Euro) und die Kosten für eine Grabtafel (362 Euro).

Für eine Urnenstelle werden 1.037,21 Euro veranschlagt. Hier liegt die Grabstellengebühr bei 91 und die Bewirtschaftungsgebühr bei 282 Euro. In jedem Fall kommen Kosten für das Anlegen des kompletten Grabfeldes (10.308,97 Euro), die Stele (4.200 Euro) und die jährliche Pflege des knapp 200 Quadratmeter großen Areals (1.087,80 Euro) hinzu. Sie werden je zur Hälfte auf die Urnenstellen und Erdgräber umgelegt.

Übertragung der Funktion des stellvertretenden Leiters der Ortsfeuerwehr Wörlitz-Griesen

Die Stadträte haben mit großer Mehrheit Benjamin Miertsch die Funktion des stellvertretenden Leiters der Ortsfeuerwehr Wörlitz-Griesen übertragen. Ein Mitglied des Gremiums hatte sich der Stimme enthalten.

Plankennziffern zum ersten Nachtragsetat 2020 mehrheitlich akzeptiert

Mit jeweils vier Enthaltungen und vier Nein-Stimmen sind der Nachtragshaushalt 2020 und das überarbeitete Konsolidierungskonzept verabschiedet worden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Fehlbedarf auf 2.166.100 Euro angestiegen. Im Investitionsplan sind 1.805.700 Euro verankert. Das sind 455.300 Euro weniger als ursprünglich vorgesehen.

Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Nach dem einmütigen Votum des Stadtrats wird die Kommune künftig auf die bislang praktizierte Staffelung bei der Hundesteuer verzichten. Stattdessen ist für jeden Hund ein jährlicher Betrag in Höhe von 40 Euro fällig. Die Berechnungen zeigten, dass sich daraus keine Mindererträge ergeben. Die jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer bewegen sich in einem Rahmen zwischen 32.000 und 35.000 Euro. Das ist ein Anteil von 0,2 Prozent an den Gesamteinnahmen. 

Umschuldung von Kassenkrediten

Zum 30. März und zum 30. Juni hat der Bürgermeister die Umschuldung von zwei Liquiditätsdarlehen veranlasst. Mit einer Enthaltung stimmten die Stadträte, die sich zu diesen Terminen nicht treffen konnten, diesem Schritt nun nachträglich zu. Aufgrund der finanziellen Verfassung der Kommune wird sie längerfristig auf Liquiditätsdarlehen angewiesen sein. Der aktuelle Kassenkreditrahmen liegt bei 13 Millionen Euro. Davon wurden aktuell 8.771.370 Euro in Anspruch genommen. 

Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost hinsichtlich des Rückbaus dauerhaft leerstehender Wohnungen im Ortsteil Vockerode

Für den Abriss von drei Wohnblöcken an der Straße der Jugend im Ortsteil Vockerode stehen 562.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf vertraglicher Grundlage an den Eigentümer des Komplexes weitergeleitet. Dabei handelt es sich um die Kommunale Erschließungsträger-und Verwaltungsgesellschaft Vockerode (KEV) mbH in Liquidation. Ein Mitglied des Stadtrates enthielt sich.

Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen

Die SPD-Fraktion hat in der Besetzung der Ausschüsse eine personelle Veränderung vorgenommen. Nicole Mattern wechselt in den Ordnungsausschuss. Kuno Wendt wird die Partei im Kulturausschuss vertreten. Der Tausch wurde von den Räten einmütig befürwortet.

 

29.09.2020 
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