Kurzfassung des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz vom 21. Mai 2024
Weg für Kakauer Paddock-Trail ist frei
Die Mitglieder des Oranienbaum-Wörlitzer Stadtrates sind der Empfehlung des Bauausschusses gefolgt, für ein etwa 9.300 Quadratmeter großes Grundstück, das sich im Südwesten des Ortsteils Kakau im Außenbereich befindet, ein Bauleitverfahren zu starten. Mit dem Schritt soll Baurecht für das Projekt geschaffen werden. Auf dem Areal ist vorgesehen, einen Pensionspferdestall für maximal zehn Tiere mit einer modernen und tiergerechten Haltungsform in Form eines Paddock-Trails zu errichten. Außerdem wurde dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem privaten Investor zugestimmt. Wie schon der Fachausschuss kam die Ratsrunde zu beiden Beschlussvorlagen ebenfalls zu einem einmütigen Votum.
Fortschreibung der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte beschlossen
Mit einer Enthaltung beschlossen die Mitglieder des Oranienbaum-Wörlitzer Stadtrates die Fortschreibung der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte (InSEK) für die Erhaltungsgebiete der Städte Oranienbaum und Wörlitz. Damit folgten sie der Position, die vom Bauausschuss und den beiden Ortschaftsräten vorgegeben worden war. Die drei Gremien waren zu dem Thema in einer gemeinsamen Sitzung zusammengekommen.
Die regelmäßige Evaluierung der Konzepte wird in der Städtebauförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt gefordert und ist somit wichtig, um die Städtebauförderung im Programm „Lebendige Zentren“ fortführen zu können. Die Neuausrichtung der Städtebaufördersystematik im Jahr 2020 bot den Anlass, die vor längerer Zeit formulierten Zielstellungen, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen der städtebaulichen Entwicklung zu überprüfen. Die jetzt vorgenommene Aktualisierung würdigt insbesondere den Bedeutungszuwachs, den Klimaschutz und Klimaanpassung in der städtebaulichen Entwicklung erhalten haben.
Für beide Plangebiete gilt, dass sie das Territorium des Welterbes Dessau-Wörlitzer Gartenreich prägen und über viele erhaltenswerte historische städtebauliche Strukturen sowie viele Einzeldenkmale verfügen. Der Schutz des kulturellen Erbes bei gleichzeitiger Anpassung an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts stellt daher eine zentrale Entwicklungsaufgabe dar.
Im Oranienbaumer Fördergebiet ist die klimaangepasste Umgestaltung des öffentlichen Raumes ein zukünftiger Handlungsschwerpunkt. Auf der Maßnahmenebene sollte neben den öffentlichen Räumen ein Schwerpunkt auf der denkmalgerechten, energetischen Bestandssanierung und der gezielten Aktivierung leerstehender Schlüsselimmobilien liegen. Für die Unterstützung von privaten Sanierungsvorhaben wird die Einrichtung eines Verfügungsfonds Klimawandel angeregt. Das Planungsteam - mit den Analysen und Auswertungen war wie berichtet die Bürogemeinschaft Büro für Siedlungserneuerung/WohnBund-Beratung Dessau beauftragt worden - schlägt eine Modifizierung der Gebietserweiterung entlang der Dessauer Straße sowie die Ausweisung eines neuen Städtebaufördergebietes am ehemaligen Holzwerk vor.
Schwerpunkte für Maßnahmen in Wörlitz sind die Leerstandsmobilisierung ortsbildprägender Gebäude, die Einrichtung eines Verfügungsfonds Klimawandel, mit dem Projekte im privaten Bereich unterstützt werden können und Maßnahmen der touristischen Besucherlenkung. Das Planungsteam schlägt eine moderate Gebietserweiterung um das ehemalige Holzwerkgelände und östlich der Domäne zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und zur Wiederherstellung der historischen Freiraumstruktur vor.
Erleichterungen für Jahresabschlüsse gelten fort
Die Erleichterungen zur Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, die sich aus der Anwendung eines Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt ergaben, sollen auch für den Jahresabschluss 2022 zum Tragen kommen. Dafür sprachen sich die Mitglieder des Oranienbaum-Wörlitzer Stadtrates einmütig aus. Zuvor wurden die Erleichterungen bereits für die Abschlüsse der Haushaltsjahre 2014 bis 2021 in Anspruch genommen. Die Fortführung wurde mit dem Umfang der notwendigen Korrekturen der Eröffnungsbilanz sowie der durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten begründet. Damit lässt sich der Aufholprozess der rückständigen Jahresabschlüsse beschleunigen und das angestrebte Ziel erreichen, aktuelle Jahresabschlüsse jeweils zeitnah per Beschluss zu bestätigen. Aufgrund der Regelung steht auch fest, dass spätestens für das Haushaltsjahr 2023 der Jahresabschluss vollständig aufzustellen ist.
Abschlüsse für fünf Etatjahre bestätigt
Die Jahresabschlüsse für 2014 bis 2018 sind jetzt von den Oranienbaum-Wörlitzer Stadträten einmütig bestätigt worden. Zugleich konnten sie Bürgermeister Maik Strömer (CDU), der die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresabschlüsse festgestellt hatte, für die Haushaltsdurchführung in diesen Jahren die Entlastung erteilen.
Dem gesetzlichen Erfordernis, wonach der jeweilige Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen ist, konnte allerdings aufgrund der verspäteten Vorlage und Prüfung der Eröffnungsbilanz nicht entsprochen werden. Die Kommune hatte die Jahresabschlüsse nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Wittenberg in verkürzter Form aufgestellt.
Diese enthielten jeweils einen Rechenschaftsbericht mit der Darstellung der wesentlichen Geschäftsvorgänge und Entwicklungen in komprimierter Form. Die Prüfungsanträge sind im Frühherbst vergangenen Jahres gestellt worden. Für die Jahresabschlüsse 2014 bis 2017 am 4. September 2023. Und am 15. September für den Jahresabschluss 2018. Der Prüfbericht vom 20. Februar 2024 enthielt Einwände, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verhinderten. Gleichwohl ließ sich positiv zur Kenntnis nehmen, dass das RPA hinsichtlich einer Bestätigung der seitens des Bürgermeisters festgestellten und mit einer Vollständigkeitserklärung versehenen Jahresabschlüsse durch den Stadtrat keine Bedenken artikulierte.
Festlegungen zu kommenden Wahlen
Für die ungefähr 120 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am 9. Juni zur ordnungsgemäßen Durchführung der Europa- und Kommunalwahl in der Stadt beitragen, wird ein Erfrischungsgeld von 70 Euro (für den Vorsitzenden) und 50 Euro (für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands) gewährt. Das beschlossen die Mitglieder des Stadtrats einmütig.
Damit verdoppelt die Kommune die jeweiligen Ursprungsbeträge, die sich auf 25 respektive 35 Euro beliefen. Wegen des voraussichtlich mehrstündigen ehrenamtlichen Engagements wurde der Schritt als eine Form der Wertschätzung charakterisiert. In Anbetracht des zu erwartenden sehr hohen Zeitfaktors aufgrund der verbundenen Wahlen, so die Argumentation der Verwaltung, müssen die Wahlhelfer ein ansprechendes Erfrischungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten.
Darüber hinaus einigten sich die Volksvertreter auf den nächsten Wahltermin, der in Oranienbaum-Wörlitz zu organisieren ist. Dabei geht es um die Neuwahl des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt. Die aktuelle Amtszeit des Bürgermeisters Maik Strömer (CDU) endet offiziell am 11. Januar 2025. Damit ist ein Urnengang in der zweiten Jahreshälfte 2024 notwendig. Dieser wird dem Votum der Stadträte zufolge am Sonntag, 20. Oktober 2024, stattfinden. Eine mögliche Stichwahl würde 14 Tage später, am 3. November, über die Bühne gehen. Gebilligt hat die Runde zudem den vorgelegten Entwurf der öffentlichen Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl.