Der Stadtrat vom 21. März 2023 in Kurzfassung
Bei seiner ersten Sitzung im Jahr 2023 befasst sich der Stadtrat mit dem Wechsel des Kreditinstituts, der Annahme von Spenden für die Kita Wörlitz, der Bauleitplanung für eine Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107, der Ansiedlung eines REWE-Markts, der Bezeichnung "Stadt" für den Ortsteil Oranienbaum, der Neufassung der Hauptsatzung sowie der Ernennung des neuen Wehrleiter und dessen Stellvertreter der Ortsfeuerwehr Horstdorf.
Außerplanmäßige Auszahlung wegen Wechsel des Kreditinstituts
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat einstimmig eine außerplanmäßige Auszahlung für die Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 3.000.000 Euro beschlossen. Im Zuge der durchgeführten Ausschreibungen im Haushaltsjahr 2022 - die Aufnahme der Liquiditätskredite wird jährlich neu ausgeschrieben - ergab sich ein Wechsel des Kreditinstitutes.
Dieser Wechsel hatte zur Folge, dass sowohl die Tilgung des Liquiditätskredites an das bisherige Kreditinstitut sowie die Aufnahme des Liquiditätskredites bei dem neuen Kreditinstitut zu buchen waren. Weil indes ein Wechsel des Kreditinstitutes nicht vorhersehbar ist, wurde hierfür im Haushaltsjahr 2022 kein Planansatz festgesetzt.
Das nun zog die außerplanmäßige Auszahlung für die Tilgung nach sich, welche durch die außerplanmäßige Einzahlung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten - ebenfalls in der Höhe von 3.000.000 Euro - gedeckt ist. Der Stand der Liquiditätskredite verändert sich dadurch nicht. Der aktuelle Zinssatz liegt bis zum Ende der Laufzeit bei 0,05 Prozent.
Annahme von Spende für Wörlitzer Kita bestätigt
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat der Annahme einer Spende für die Wörlitzer Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“ einmütig zugestimmt. Die Zuwendung, welche die Einrichtung von ihrem Essensanbieter erhält, hat ein Gesamtvolumen von 5.788,39 Euro.
Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz müssen die Kommunalpolitiker über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Vermögenswert von 5.000,01 Euro entscheiden. Die Kita in der Parkstadt schaffte von dem Betrag Sitzgruppen, Tische und Bänke an.
Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ gebilligt
Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Stadtrat Oranienbaum-Wörlitz den Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 107“ in der Fassung vom Dezember 2022 gebilligt. Das Votum umfasst auch die Begründung mit dem Umweltbericht.
Der Entwurf wird im Bauamt der Kommune öffentlich ausgelegt und eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Planungsziel besteht darin, Baurecht für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung aus Solarenergie zu schaffen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Vorhaben bauplanungsrechtlich vorbereitet. Die Investition muss vor dem Hintergrund der Energiepolitik des Bundes gesehen werden. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist sie auf die Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus regenerativen Energien ausgerichtet.
Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Dezember 2022 beschlossen
Im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage an der Bundesstraße 107 ist von den Stadträten auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Dezember 2022 beschlossen worden. Der Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren wurde am 26. März 2021 gefasst. In der Zeit vom 14. September bis zum 14. Oktober 2022 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt. Im vorliegenden Entwurf sind alle in den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und in der öffentlichen Auslegung gegebenen relevanten Hinweise und Anregungen nach eingehender Abwägung eingearbeitet worden.
Stadträte befürworten Ansiedlung eines REWE-Vollsortimenters
Mit der mehrheitlichen Annahme des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Ehemaliges Holzwerkgelände“ in Oranienbaum haben die Stadträte befürwortet, dass sich auf zwei Flurstücken im Bereich des Krähenbergs ein REWE-Vollsortimenter ansiedeln kann.
Am 28. Oktober 2022 war bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes eingegangen. Diesen hatte der Vorhabenträger PZ-Marktbau Bad Frankenhausen GmbH aus Berlin mit dem Ziel eingereicht, unter Beachtung der Green-Building-Strategie einen REWE-Markt mit einer Verkaufsfläche von knapp 2.000 Quadratmetern und ungefähr 80 Parkplätzen zu errichten. Integriert werden soll zudem eine DHL-Packstation.
Der Standort des Objektes ist im Bereich des Gewerbegebietes „Ehemaliges Holzwerkgelände“ geplant. Die Erschließung mit Ein- und Ausfahrt soll abweichend zum Bebauungsplan ausschließlich über die Bundesstraße 107 (Dessauer Straße) erfolgen. Zur Sicherung der Finanzierung wird mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Bearbeitung der Leistungen für die Änderung des Bebauungsplans soll laut Antragsteller an ein leistungsfähiges Planungsbüro aus der Region vergeben werden.
Ortsteil Oranienbaum soll wieder die Bezeichnung „Stadt“ führen
Die Mitglieder des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz haben sich einmütig dafür ausgesprochen, dass der Ortsteil Oranienbaum wieder die Bezeichnung „Stadt“ führen darf. Diese Möglichkeit lässt das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch nach einer vollzogenen Gebietsänderung zu. Von dem eingeräumten Recht machte der Oranienbaumer Ortschaftsrat Gebrauch. Dessen Votum und die Beteiligung des Stadtrates sind die Voraussetzungen, um bei der Kommunalaufsicht die Wiedereinführung der Bezeichnung „Stadt“ beantragen zu können.
Neufassung der Hauptsatzung beschlossen
Mit zwei Enthaltungen haben die Mitglieder des Stadtrates die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Das nochmalige Votum - bereits am 20. Dezember 2022 hatte eine Debatte stattgefunden - machte sich erforderlich, weil die Satzung seinerzeit aus der Sicht der Kommunalaufsichtsbehörde formell nicht rechtmäßig verabschiedet worden war. Das gesetzlich erforderliche Anhörungsverfahren und die Vorberatung im Hauptausschuss mussten erneut durchgeführt werden.
Die Wiederholung bot die Gelegenheit, die Satzung dahingehend zu ändern, dass noch der Titel „Stadt“ für den Ortsteil Oranienbaum eingeführt wurde. In Bezug auf die beabsichtigte Einführung eines Kinder- und Jugendparlamentes erfolgte ebenfalls ein entsprechender Vermerk in der Hauptsatzung.
Zudem wurde die Regelung zu öffentlichen Bekanntmachungen den aktuell bestehenden Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes angepasst und komplett überarbeitet. Die Bekanntmachungen sollen zukünftig über die Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz erfolgen. Im Amtsblatt sollen die entsprechenden Bekanntmachungen je nach Sachverhalt dann nur noch zusätzlich erfolgen.
Für die Kommune bedeutet das im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit und Effizienz einen großen Schritt nach vorn, da man sich somit nicht mehr zwingend nach den Veröffentlichungsterminen des Amtsblattes richten muss. Sofern gesetzlich Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, können alle Belange sofort auf der Internetseite bekanntgemacht werden, sodass die entsprechenden Fristen auch direkt beginnen.
In der Vergangenheit wurden Prozesse schon häufiger in die Länge gezogen, weil man zuerst noch die Veröffentlichung des Amtsblattes abwarten musste. Neben Hinweisen aus dem Bauamt wurden darüber hinaus nur redaktionelle und gesetzliche Anpassungen vorgenommen.
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Horstdorf ernannt
Die Mitglieder des Stadtrats Oranienbaum-Wörlitz haben einstimmig dafür votiert, den Kameraden Markus Krause mit Wirkung vom 1. März 2023 für die Dauer von sechs Jahren zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Horstdorf zu ernennen. Damit verbunden ist die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Krause war im Rahmen der Neuwahl am 31. Januar 2020 von den stimmberechtigten Kameraden der Ortsfeuerwehr Horstdorf einstimmig zum Ortswehrleiter gewählt worden. Zunächst war ihm am 26. März 2021 durch den Stadtrat eine befristete Wahrnahme der Funktion Ortswehrleiter für zwei Jahre übertragen worden.
Nunmehr verfügte der Floriansjünger über alle erforderlichen Qualifikationen sowie die Zustimmung des Kreisbrandmeisters, um zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Horstdorf ernannt zu werden.
Stellvertreter des Wehrleiters Horstdorf ebenfalls ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen
Im Zuge der Ernennung von Markus Krause konnte sein Stellvertreter Steve Lüdigk ebenfalls ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden. Für ihn hatte sich am 31. Januar 2020 eine Mehrheit der stimmberechtigten Kameraden der Ortsfeuerwehr Horstdorf ausgesprochen. Auch bei ihm liegen mittlerweile die erforderlichen Qualifikationen und die Zustimmung des Kreisbrandmeisters vor.