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Genehmigung für Entsorgungsbetrieb beantragen


Volltext

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Nachweis über die Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten
  • Erfassungsverträge für die verschiedenen Abfallfraktionen
  • Abstimmungsvereinbarungen bzw. Unterwerfungserklärungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes Sachsen-Anhalt
  • Verträge zum Nachweis von Sortier- und Verwertungskapazitäten,
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle
  • Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Absichtserklärung zum Beitritt zur Gemeinsamen Stelle
  • Der Antrag ist vom Geschäftsführer handschriftlich zu unterzeichnen und in zweifacher Ausführung (1 Exemplar ist zur Auslegung entsprechend zu kennzeichnen) vorzulegen.

Kosten

Frist

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Es sind keine Vorlagen zur Beantragung von Systemgenehmigungen vorhanden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass ein System eine angemessene, insolvenzfeste Sicherheit leistet. Diese Sicherheit wird verlangt, wenn Pflichten aus den Gesetzesgrundlagen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder den zuständigen Behörden dadurch zusätzliche Kosten oder finanzielle Verluste entstehen.

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