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Sachsen-Anhalt ZUKUNFT - Corona-Soforthilfe

Das IHK-Halle-Dessau informierte in einer Infomail vom 31.03.2020 über die Corona-Soforthilfe des Landes Sachsen-Anhalt. Wir möchten die Informationen aus diesem Schreiben Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.

Mit diesem Programm unterstützen der Bund in Verbindung mit dem Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen auf Grund der Corona-Krise seit dem 11. März 2020. Der Zuschuss (Einmalzahlung) stützt die fortlaufenden Betriebs- und Sachaufwände eines Unternehmens für drei Monate. Wird durch den Vermieter ein Mietnachlass von mindestens 20 Prozent gewährt, können fünf Monate in die Berechnung einbezogen werden.

Bei der Förderung handelt sich um eine unternehmensbezogene Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Hat ein Unternehmer mehrere Unternehmen, so kann er für jedes Unternehmen die Soforthilfe beantragen.

Der Zuschuss ist nach Mitarbeiteranzahl gestaffelt. Unternehmen mit

    • bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
    • 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
    • 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
    • 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgeschlossen von der Soforthilfe sind Unternehmen:

    • die vor dem 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren,
    • der privaten und gewerblichen Vermietung und Verpachtung von Immobilien,
    • die nebenberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

Was ist betrieblicher Sach- und Finanzaufwand netto, z. B.:

    1. Abfallentsorgung
    2. Beiträge (IHK, Handwerkskammer etc.)
    3. Beratungsausgaben (laufende Rechtsanwalts-, Unternehmensberaterkosten)
    4. Betriebliche Versicherungen (BG, Betriebshaftpflicht, Kfz …)
    5. Abo: Literatur, Zeitschriften
    6. Buchführungskosten/Steuerberatung
    7. Büro- und Verpackungsmaterial (laufende Kosten)
    8. Kraftfahrzeugausgaben (laufende Kosten)
    9. Kontoführungs- und GEMA-Gebühren
    10. Leasinggebühren (Raten inkl. Tilgung)
    11. Mieten (inkl. Nebenkosten und Energie)
    12. Rundfunkbeitrag
    13. Reparatur/Instandhaltungsverträge (laufend)
    14. Sonstige Ausgaben (laufende Kosten)
    15. Telefon, Fax, Handy, Internet (laufende Kosten)
    16. Werbung und Vertriebsausgaben (laufende Kosten)
    17. Zinszahlungen Kredite
    18. Tilgung Darlehen

Nicht förderfähig über dieses Programm sind:

Wichtige Hinweise beim Ausfüllen des Corona-Soforthilfe-Antrages:

    • Punkt 2.2: Schildern Sie bitte hier, dass Ihre Branche auf Grund der Anordnung des Landes oder Ihrer Stadt / Kommune direkt von der Geschäftsschließung betroffen ist bzw. sofern Sie noch geöffnet haben sollten, Ihnen ein erheblicher Einbuch der Kundennachfrage bzw. Auftragsstornierung eingetreten ist.
    • Punkt 2.4.2: Mit Versicherungsleistungen ist eine Rückvergütung einer vorhandenen Betriebsschließungsversicherung gemeint. Unter sonstige öffentliche Hilfen ist u. a. eine Zuwendung Ihrer Stadt oder Kommune zu verstehen.  

So nutzen Sie das Corona-Soforthilfe-Programm

    1. Laden Sie alle Unterlagen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html) oder von dieser Seite herunter
    2. Lesen Sie sich das Merkblatt, die FAQs, die Richtlinie, die EU-rechtlichen Bestimmungen sowie den Antrag auf Corona-Soforthilfe gut durch.
    3. Füllen Sie den Antrag und ggf. die Erklärung über die beantragten/erhaltenden Kleinbeihilfen (z. B. Ihrer Stadt oder Kommune) vollständig aus.
    4. Unterschreiben Sie den Antrag/die Anträge und überprüfen Sie diese bitte nochmals auf Vollständigkeit, um Bearbeitungsverzögerungen zu vermeiden.
    5. Reichen Sie den Antrag bis 31. Mai 2020, eingescannt per E-Mail  mailto:soforthilfe-corona@ib-lsa.de   oder per Online-Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein.
    6. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Förderantrages. Die letzte Auszahlung erfolgt am 31. Juli 2020.

Das sollten Sie außerdem beachten:

    • Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig (z. B. Ihrer Stadt oder Kommune).
    • Die Soforthilfe ist als Einnahme zu versteuern.
    • Die Verwendung der Mittel ist innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der Soforthilfe gegenüber der Investitionsbank nachzuweisen, spätestens bis 31. Dezember 2020.
    • Alle Unterlagen sind bis 31.12.2030 aufzubewahren.

 

 

Bei Fragen zur Beantragung, helfen Ihnen die Mitarbeiter der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter der kostenfreien Hotline weiter 0800 56 007 57 oder 0391 55749796, zusätzliche Service-Nummern Tel. 0391 589 1766, Tel. 0391 589 8528

Gern können Sie dafür aber auch die IHK-Hotline 0345 2126-100 nutzen, oder Sie kontaktieren die Mitarbeiter Ihrer regional zuständigen IHK-Geschäftsstelle!

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