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Notfallbetreuung Kindertageseinrichtungen

Informationen zur Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

21.12.2020 – 31.01.2021: Notbetreuung

Hier gelten die Regeln entsprechend der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 08.01.2021. Das heißt eine Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Sorgeberechtigte bzw. Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeberbescheinigung ist dafür notwendig.

Der ausgefüllte und unterschriebene Notbetreuungsantrag muss im Original in der jeweiligen Kindertageseinrichtung oder bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingereicht werden.

Für eine schnellere Bearbeitung kann der Antrag auch zusätzlich per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden: hauptamt@oranienbaum-woerlitz.de


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