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Kurzfassung des Hauptausschusses vom 19. Juli 2022


Fahrzeuge der Verwaltung

Für die Haltung der Fahrzeuge der Verwaltung und des Regiebetriebes - hier geht es um insgesamt 31 Fahrzeuge - sind im vergangenen Jahr 75.000 Euro vorgesehen gewesen. Der tatsächliche Aufwand belief sich am Ende jedoch auf 102.198,82 Euro. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 27.198,82 Euro stimmten die Mitglieder des Hauptausschusses jetzt einmütig zu.

Umfangreiche Wartungs- und Reparaturaufwendungen auf Grund des bestehenden Reparaturstaus, der Umbau eines Dienstfahrzeuges sowie steigende Diesel- und Benzinpreise führten im Haushaltsjahr 2021 den Anstieg herbei. Umgerüstet wurde zum Beispiel ein VW Transporter zum Dienstfahrzeug für das Ordnungsamt. Am teuersten war die Reparatur des Mecalac 10 MSX mit 7.772,37 Euro.

Die Finanzen für die Haltung von Fahrzeugen werden in der Verwaltung unter „Zentrale Dienste“ gebucht. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für die Unterhaltung und Instandsetzung, für Betriebs- und Schmierstoffe, für Pflege- und Inspektionskosten sowie Aufwendungen für TÜV-Gebühren, Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungsbeiträge.

Aufwand von Dritten in Kindertagesstätten

Um den Aufwand von Dritten aus der laufenden Verwaltungstätigkeit an private Unternehmen im Bereich der Kindertagesstätten erstatten zu können, wurde im vorigen Jahr mit einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro kalkuliert. Der Planansatz erwies sich allerdings als unrealistisch. Tatsächlich schlugen 48.291,64 Euro zu Buche. Infolgedessen hatten die Mitglieder des Hauptausschusses jetzt eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 38.291,64 Euro zu beschließen. Das geschah einmütig.

Der Anstieg war auf zahlreiche krankheits- und pandemiebedingte Ausfälle zurückzuführen. Diese seien in dem Umfang - die Abwesenheitszeiten wurden als enorm hoch eingeschätzt - nicht vorhersehbar gewesen, hieß es von Seiten der Verwaltung. Um freilich einen bedarfsgerechten Personaleinsatz zu gewährleisten, musste sich die Kommune zunehmend auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen.

„Ohne eine Unterstützung durch externe Firmen mit zusätzlichem Personal hätten im Kalenderjahr 2021 oftmals Kindertageseinrichtungen für einen gewissen Zeitraum geschlossen bzw. die Öffnungszeiten drastisch verkürzt werden müssen“, geht aus der Beschlussvorlage hervor. Mit Hilfe der temporär engagierten Aushilfskräfte gelang ist, die regelmäßigen Öffnungszeiten in den einzelnen Kindertagesstätten, die sich in Trägerschaft der Stadt befinden, nahezu dauerhaft sicherzustellen.

Steuernzahlung auf Kapitalerträge

Der in der sonstigen allgemeinen Finanzwirtschaft festgelegte Planansatz für Steuern war im vorigen Haushaltsjahr auf 10.000 Euro festgesetzt worden. Insgesamt war dann jedoch ein Betrag in Höhe von 36.321,50 Euro zu verzeichnen. Hieraus resultiert ein überplanmäßiger Aufwand, der sich auf 26.321,50 Euro beläuft. Ihm erteilten jetzt die Mitglieder des Hauptausschusses ohne Ausnahme ihre Zustimmung.

Im Haushaltsjahr 2021 hatte die Stadt Oranienbaum-Wörlitz Kapitalerträge aus Ausschüttungen der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH (KOWISA) in Höhe von 218.020 Euro erhalten. Mit den Schreiben der vom 2. Februar und 14. September 2021 sowie den entsprechenden Steuerbescheinigungen wurde die Kommune zur Zahlung der auf die Kapitalerträge anfallenden Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages in Höhe von 34.501,67 Euro verpflichtet. Weitere Aufwendungen für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag betreffen den Bauhof als Betrieb gewerblicher Art.

Touristische Informationselemente

Das von der Stadt Dessau-Roßlau initiierte „Gesamttouristische Leit- und Informationssystems“ ist an zwei Standorten auch in Oranienbaum-Wörlitz zum Tragen gekommen. Zur Aufstellung je eines Informationselements und Orientierungsplanes an den abgestimmten Positionen - es handelt sich um den Oranienbaumer Markt und den Gasthof „Zum Eichenkranz“ in Wörlitz - schloss die Stadt am 28. Oktober 2020 einen Nutzungsvertrag mit Dessau-Roßlau.

Planung, Gestaltung, Herstellung und Montage der Informationselemente erfolgten im Haushaltsjahr 2021. Die hierfür angefallenen Gesamtkosten in Höhe von 25.220,14 Euro hatte die Stadt Oranienbaum-Wörlitz zu tragen. Da im Bereich „Bauliche Anlagen des Infrastrukturvermögens“ hierfür kein Planansatz vorgesehen war, entstand eine touristischen Zwecken dienende außerplanmäßige Auszahlung mit dem genannten Volumen. Dieser Ausgabe erteilten die Mitglieder des Hauptausschusses jetzt einmütig ihre Zustimmung.

Das Vorhaben selbst ist ein touristisches Infrastrukturprojekt, welches den Gästen der beiden Orte eine durchdachte und sinnvolle Orientierung im Stadtraum ermöglichen soll, zu den touristisch bedeutsamen Zielen leitet und am Zielort touristische Informationen vermittelt. Die gemeinsame Schnittmenge ergab sich, weil zu den touristischen Zielorten auch die Anlagen des UNESCO-Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz gehören.

Um den Gästen dessen besondere Bedeutung in seiner Gesamtentwicklung zu vermitteln, lag es im gegenseitigen Interesse der Städte, nicht nur an den Gartenreichanlagen in Dessau-Roßlau, sondern auch am Wörlitzer Park und in der Barockstadt Oranienbaum jeweils ein Informations- und Orientierungselement aufzustellen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt förderte das Vorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von 90 Prozent. Der von Oranienbaum-Wörlitz zu zahlende Eigenanteil belief sich somit auf 2.522,01 Euro.

Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2014

Die Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Sachsen-Anhalt eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2014 nach dem System der doppelten Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Mit drei Prüfungsanträgen - sie wurden am 27. September 2016, 24. November 2017 und am 13. Juli 2018 gestellt - beantragte die Stadt zunächst die Prüfung einzelner Bilanzpositionen der Eröffnungsbilanz, zu der umfängliche Anhänge und Anlagen gehören.

Aufgrund der durch das Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen und gegebenen Hinweise erfolgten seitens der Stadt im Anschluss an die Prüfungen Korrekturen. Dass es hierfür Bedarf gab, hatte die Verwaltung zum Teil eigenständig festgestellt. Die daraufhin erarbeitete Eröffnungsbilanz der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, deren Vollständigkeit und Richtigkeit durch den Bürgermeister am 12. Januar 2021 festgestellt wurde, bildeten den weiteren Prüfungsgegenstand.

Im Ergebnis vermittelt die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Stadt Oranienbaum-Wörlitz. Allerdings gibt es eine Einschränkung. Aufgrund fehlender oder fehlerhafter Werte konnte die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanzpositionen zu bebauten Grundstücken, Infrastrukturvermögen sowie zu Sonderposten nicht abschließend bestätigt werden. Insgesamt schätze das Rechnungsprüfungsamt ein, dass die getroffenen Feststellungen das Prüfungsurteil wesentlich beeinflussen und erteilte einen „Eingeschränkten Bestätigungsvermerk“.

Mit Ausnahme der genannten Einschränkungen bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes indes keine Bedenken hinsichtlich einer Bestätigung der seitens des Bürgermeisters mit Datum vom 12. Januar 2021 festgestellten und mit einer Vollständigkeitserklärung versehenen Eröffnungsbilanz durch den Stadtrat. Ein entsprechender Stadtratsbeschluss soll in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Oranienbaum-Wörlitz am 26. Juli 2022 gefasst werden.

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