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Bauausschuss am 16. April 2019

Bei der Sitzung am 16.04.2019 standen der Durchführungsvertrag für Kompensationsmaßnahmen und die Diskussion der Entwurfsplannung zur Erschließung des Gartenweg und Kornblumenweg auf der Tagesordnung.

Durchführungsvertrag sichert Kompensationsmaßnahmen

Der Stadtrat Oranienbaum-Wörlitz soll dem Abschluss eines Durchführungsvertrages mit der Brandenburgischen Flächen und Umwelt GmbH (BFU), die in Cottbus ansässig ist, zustimmen. Das empfahlen die Mitglieder des Bauausschusses einmütig. Mit dem Vertrag werden bezüglich der fünften Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Kapen“ die Maßnahmen gesichert, die nach der Umwandlung von Waldflächen in Gewerbeareale zur Kompensation notwendig sind. Der B-Plan enthält entsprechende Festsetzungen, die gemäß der bestehenden Waldumwandlungsgenehmigung zu erfüllen sind. Der insgesamt zu leistende Ausgleich im Geltungsbereich der fünften Änderung beläuft sich auf ungefähr 23,4 Hektar. Für die Kompensationen soll auf externe Flächen zugegriffen werden. Dazu sind Abstimmungen mit der Forstbehörde des Landkreises Wittenberg erfolgt. 

Vorzugsvariante für Erschließung wird öffentlich ausgelegt

Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich nach intensiver Debatte dafür ausgesprochen, die Vorzugsvariante der Entwurfsplanung zur Durchführung eines Vorhabens, welches der Erschließung von Gartenweg und Kornblumenweg zwischen Wittenberger Straße und Lindenweg dient, öffentlich auszulegen. Die Anregungen und Hinweise, die sich daraus ergeben, sollen gesammelt werden und gegebenenfalls in den Entwurf einfließen. Danach ist eine Zusammenkunft mit den betroffenen Anliegern vorgesehen, denn das Projekt ist auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Oranienbaum-Wörlitz beitragspflichtig.

16.04.2019 
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