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Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen


Allgemeine Informationen

Die Blaue Karte EU ist in Deutschland der zentrale Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte EU haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Sie können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochstulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hoschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen. 

Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindesgehalt vorlegen. Das Mindestgehalt wird jährlich festgelegt und beträgt im Jahr 2020 EUR 55.200. Für sogenannte Mangelberufe, insbesondere:

  • Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler,
  • Mathematikerinnen und Mathematiker,
  • Ingenieurinnen und Ingenieure,
  • Humanmedizinerinnen und Humanmediziner sowie
  • IT-Fachkräfte

gilt eine geringere Einkommensgrenze. Diese beträgt im Jahr 2020 EUR 43.056. Bei diesen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen.

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf vier Jahre erteilt. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt. In den ersten beiden Jahren benötigen Sie für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie:

  • Ihre Beschäftigung mindestens 33 Monate lang ausgeübt haben,
  • für diese Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt haben,
  • Ihr Aufenthalt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder beeinträchtigt,
  • einfache Kenntnisse der deutschen Sprachen und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und gesellschaftsordnung besitzen,
  • eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und alle dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen,
  • den Lebenunterhalt für sich und Ihre Familie aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können sowie
  • ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie haben.

Wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) verfügen, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten. 

Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
 

Teaser

Sind Sie hochqualifizierter ausländischer Staatsangehöriger und möchten in Deutschland einer Ihren Qualifikationen angemessenen Beschäftigung nachgehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Blaue Karte EU erhalten.

Verfahrensablauf

Ihre Blaue Karte EU müssen Sie in der Regel persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ein Vorsprachetermin Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft und Ihre Fingerabdrücke für die Blaue Karte EU abgenommen.
  • Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, die Blaue Karte EU herzustellen.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde abholen.
  • Da die Blaue Karte EU mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie persönlich abholen.
     

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 18151111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.

Voraussetzungen

  • es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
  • beabsichtigte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein
  • Sie haben:
    • einen deutschen,
    • einen anerkannten ausländischen oder
    • einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
  • Sie bekommen ein bestimmtes Mindestgehalt:
    • Nicht-Mangel-Berufe: EUR 55.200 (2020, keine Vorrang- und Vergleichbarkeitsprüfung, keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich)
    • Mangelberufe: EUR 43.056 (2020, Arbeitsbedingungen und Gehalt müssen mit dem entsprechender deutscher Arbeitnehmer vergleichbar sein, Zustimmung der BA erforderlich):
      • Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler,
      • Mathematikerinnen und Mathematiker,
      • Ingenieurinnen und Ingenieure,
      • Humanmedizinerinnen und Humanmedinziner sowie
      • IT-Fachkräfte
  • Sie haben einen Ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes Ihren Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
     

Erforderliche Unterlagen

  • bei Einreise mit zweckentsprechendem Visum:
    • gültiger Reisepass mit Visum
  • soweit ein Voraufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck vorliegt:
    • gültiger Reisepass
    • Aufenthaltstitel

Zusätzlich:

  • aktuelles biometrisches Foto
  • Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots
  • Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
  • soweit vorhanden: Bescheid zur Anerkennung, Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufsausübungserlaubnis)
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Mietvertrag

Gebühren (Kosten)

Ausstellung der Blauen Karte EU: EUR 100

Fristen

  • Gültigkeit der Blauen Karte EU: maximal 4 Jahre
    • Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Blaue Karte EU auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
  • Beantragung der Blauen Karte EU: spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis

Bearbeitungsdauer

etwa 6 bis 8 Wochen

Hinweis: Die Blaue Karte EU wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weitere Informationen

Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert. In der Regel erhöhen sich jedes Jahr diese Mindestgehaltsgrenzen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

02.12.2019

Siehe auch

  • Blaue Karte EU
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