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Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen

Allgemeine Informationen

Hummeln und Wildbienen, Hornissen und weitere Wespenarten sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) unterliegen einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes notwendig.
Für die Beseitigung eines Nestes bestimmter Wespen und anderer Insektenarten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte in solchen Fällen von einem Fachmann vorgenommen werden.

Die in der Imkerei gehaltene Honigbiene zählt aufgrund ihrer Domestizierung nicht zu den besonders geschützten Arten.

Zuständige Stelle

Für die Ausnahme oder Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten muss bei der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte ein Antrag gestellt werden bzw. kann dort Auskunft über erforderliche Verfahren erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein formloser Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung zu stellen.  

Ihr Antrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Welche Insektenart soll entfernt werden (Wildbiene, Hummel, Wespe, Hornisse, Ameisen usw.)?
  • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus
  • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
  • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
  • Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Insektenart genau zu bestimmen, wenden Sie sich gern an die zuständige Behörde.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen, Hummeln, Wildbienen und Ameisen

Die artengeschützten Hornissen, Wespen, Hummeln, Wildbienen und Ameisen gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.

Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

  • heftige, schnelle Bewegungen
  • längeres Verstellen der Flugbahn
  • Erschütterungen des Nestes
  • Manipulationen am Nest oder Flugloch
  • direktes Anatmen der Tiere

Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.

Tipp: Rat finden Sie vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.

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