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Schwerbehindertenausweis beantragen


Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Gebühren (Kosten)

kostenlos

Fristen

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.

Formulare

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