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einfaches Führungszeugnis beantragen
Allgemeine Informationen
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
-
zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
o Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 13,00 Euro