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einfaches Führungszeugnis beantragen


Allgemeine Informationen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
     

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde  und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:

o Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 13,00 Euro
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