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Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen lassen


Allgemeine Informationen

Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:

  • Ihre Firma
  • den Ort
  • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
  • Vorname
  • Nachname
  • Ihr Geburtsdatum

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Rechtsgrundlage

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