Kurzkennzeichen beantragen
Volltext
Wenn Sie Halterin oder Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs sind, dürfen Sie damit nicht ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren.
Wenn Sie nur kurzzeitig eine Zulassung benötigen, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, zum Beispiel für:
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
Mit der Probefahrt geben Sie Kaufinteressierten die Gelegenheit, das Fahrzeug zu testen. Überführungsfahrten dienen dem Ortswechsel des Fahrzeugs, zum Beispiel beim Verkauf.
Sie können mit dem Kurzzeitkennzeichen auch ein Fahrzeug fahren, das ein Saisonkennzeichen besitzt, sich aber außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums befindet.
Das Kurzzeitkennzeichen beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Sie dürfen das Kennzeichen nur einmal verwenden. Wenn die eingetragene Frist abgelaufen ist, ist es ungültig. Sie erhalten mit dem Kurzzeitkennzeichen einen Fahrzeugschein. Sie dürfen das Kennzeichen nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug verwenden.
Ansprechpunkt
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
-
bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
-
wenn Sie als antragstellende Person nicht im Inland gemeldet sind, geben Sie eine empfangsberechtigte Person an:
- Ausweisdokument der empfangsberechtigten Person
-
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen und -haltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
-
bei juristischen Personen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
-
Nachweis der Betriebserlaubnis
- Fahrzeugpapiere
- Übereinstimmungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls der Sicherheitsprüfung (SP)