Fahrerlaubnis beantragen
Allgemeine Informationen
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.
Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.
Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.
Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die
- mindestens 30 Jahre alt ist,
- seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
- maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Hinweis: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können Jugendliche den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren erwerben.
Erforderliche Unterlagen
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens), bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung), bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (Funktions- und Leistungstest)
Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":
- Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
- Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Gebühren (Kosten)
Antragsgebühren:
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 43,40
- Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit: EUR 42,60
- bei Erteilung als "Begleitetes Fahren mit 17": Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Begleitpersonen
Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.
Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.
Für den Direktversand an Ihre Wohnanschrift: EUR 4,85
Fristen
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters
- Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt
- Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
- Beiblatt 3 - Erklärung über den Erhalt meiner Fahrerlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis - Ersterteilung und Erweiterung
- Beiblatt 2 Angaben Begleitperson / Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
- Beiblatt 1 Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
- Antrag auf Änderung des Prüfauftrages / Fahrschulwechsel
- Antrag auf Umschreibung einer Dienst-Fahrerlaubnis
- Antrag auf Verlängerung / Änderung der Auflagen einer Fahrerlaubnis
Weitere Informationen
Die praktische Prüfung müssen Sie am Ort des Hauptwohnsitzes oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ablegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Antrag hierfür kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.