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Bundesfreiwilligendienst


Allgemeine Informationen

Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:

  • Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
  • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
  • Taschengeld; derzeit 330,00 Euro
  • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Begleitende Seminare
  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Wie wird man Freiwillige/r im Bundesfreiwilligendienst?

  • Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen
  • Bewerbung direkt bei der Einsatzstelle
  • Schriftliche Vereinbarung abschließen

Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Sport
  • Integration
  • Kultur- und Denkmalpflege
  • Bildung
  • Zivil- und Katastrophenschutz

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Den für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer finden Sie über die Internetseite des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Es werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Diese Leistungsbeschreibung wurde freigegeben durch:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln

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