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Bauartzulassung für Spielgeräte


Allgemeine Informationen

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt  beantragen. Die Bauartzulassung ist auf 1 Jahr befristet.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss schriftlich mit Unterschrift des Antragstellers bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingereicht werden.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Beschreibung des Spielgerätes
  • Bauplan des Spielgerätes
  • Bedienungsanweisung
  • technische Beschreibung der Komponenten des Spielgerätes
  • ein Mustergerät, dieses soll vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein
  • schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das zu prüfende Spielgerät die in § 12 Absatz 2 SpielV  genannten Voraussetzungen erfüllt

Ergänzende technische Beschreibungen können in elektronischer Form übermittelt werden

Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind weitere Unterlagen vorzulegen. Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen finden Sie in Anlage 2 der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegebenen Technischen Richtlinie.

Rechtsgrundlage

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