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Kurzfassung des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz vom 22. März 2022

Satzungsbeschluss für Sanierungsgebiet aufgehoben

Der Empfehlung des Bauausschusses folgend, haben die Mitglieder des Oranienbaum-Wörlitzer Stadtrates die Satzung der Gemeinde Vockerode über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Alter Ortskern“ - beschlossen am 11. März 2003 und bekannt gemacht am 4. April 2003 - aufgehoben. Der formale Schritt konnte einmütig vollzogen werden, da die Sanierung inzwischen beendet ist. Vor dem Hintergrund bestanden auch nicht mehr die rechtlichen Voraussetzungen, die Bindungen des besonderen Städtebaurechts beizubehalten. Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen die Genehmigungspflichten für Eigentümer und Bauwillige.

Spende im Zusammenhang mit Kita-Preis angenommen

Eine Zuwendung in Höhe von 25.000 Euro, die mit der Verleihung des Deutschen Kita-Preises 2021 an die Integrative Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“ in Wörlitz verbunden war, ist jetzt von den Oranienbaum-Wörlitzer Volksvertretern formell angenommen worden. Das Votum erfolgte einstimmig.

Änderung der Geschäftsordnung verschoben

Die vom Hauptausschuss empfohlene Anpassung der Geschäftsordnung, die für den Stadtrat Oranienbaum-Wörlitz und für die Sitzungen der Ausschüsse erlassen worden ist, musste auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Beim Versenden der Unterlagen war es zu einem Missgeschick gekommen. In der per Post verschickten Druckfassung waren alle Änderungen gut erkennbar, in der elektronisch versendeten Version fehlte die korrekte Darstellung.

Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments benötigt Vorarbeiten

Einstimmig verabschiedet worden ist von den Mitgliedern des Stadtrates Oranienbaum-Wörlitz der Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines Kinder- und Jugendparlamentes. Der Kulturausschuss, der diesen Schritt empfohlen hatte, erhielt den Auftrag, die für die Einführung des neuen Gremiums notwendigen Voraussetzungen zu prüfen. Die zu leistenden Vorarbeiten - beispielsweise wird für die Durchführung von Wahlen und die Tagungstechnik ein Budget erforderlich sein - sollen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung geleistet werden.

Gefahrenabwehrverordnung gilt für Übergangszeit weiter

Die nach Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft getretene Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz gilt vorläufig weiter bis zum 31. Dezember 2022. Darauf einigten sich die Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat geschlossen, um keinen rechtsfreien Raum zu öffnen. Mit den Beratungen zur Neufassung der Verordnung soll im Herbst des Jahres begonnen werden. Es sind Anhörungen in den Ausschüssen und in den Ortschaftsräten vorgesehen. Parallel dazu könnten die Vorberatungen das Haushalts für das Jahr 2023 über die Bühne gehen.

Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird befürwortet

Von der Stadt Oranienbaum-Wörlitz wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf privaten und kommunalen Liegenschaften grundsätzlich befürwortet. Bei vier Enthaltungen fand die Beschlussvorlage im Stadtrat eine breite Mehrheit. In die Bewertung von potenziellen Standorten fließen zum Beispiel rechtliche Rahmenbedingungen ein, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Kommune liegen. Gleichwohl kann durch weitere Photovoltaik-Anlagen - auch dies ein Ziel des Grundsatzvotums - der Einstieg in eine energetische Haushaltskonsolidierung vollzogen werden.

24.03.2022 
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