Erlaubnis zur gewerblichen Postbeförderung beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Ausführliche Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
- Gewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)
- Handelsregisterauszug
- Weitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung
Gebühren (Kosten)
Abhängig vom Umfang der beantragten Dienstleistungen und von der Unternehmensform: EUR 175 - 700
Fristen
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formular: Antrag auf Erteilung einer Postlizenz
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weitere Informationen
Wenn Sie Briefe von nicht mehr als 1.000 Gramm ohne Erlaubnis ausliefern, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden.