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Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer beantragen


Allgemeine Informationen

Die Ingenieurkammer in Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Als Ingenieur oder Ingenieurin können Sie sich in eine Liste der Ingenieurkammer eintragen lassen.

Folgende Listen werden von der Ingenieurkammer geführt:

  • „einfache“ Mitgliedschaft
  • Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
  • Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Sachverständige
    • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
    • Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
    • Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
  • Interessenten
  • Berufshaftpflichtversicherte
  • für weitere Ingenieure, für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind z.B. Liste der Fachingenieure, Energieexperten, SiGeKo Liste …

Je nach Liste müssen Sie verschiedene Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen.

Eine Mitgliedschaft bietet Ihnen einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungen, Beratung bei Existenzgründung oder auch Interessenvertretung bei berufspolitischen Fragen.

Zudem erhalten Sie einen EU-weit gültigen Ingenieurausweis.

Zuständige Stelle

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in eine Liste. Der Sitz der Ingenieurkammer ist in Magdeburg.

Gebühren (Kosten)

Für die Listeneinträge fallen unterschiedliche Gebühren an. 

Weitere Kosten für die Führung in den Listen können anfallen.

Rechtsgrundlage

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